
Seide: Kein Eingriff in den Vertrauensschutz
Die Forderungen
- Notwendig sei ein vollständiger Bestandsschutz für Vergütungen bestehender Anlagen. Die Einführung einer "Höchstbemessungsleistung" dürfe nicht zu Einbußen bei Bestandsanlagen führen.
- Die Übergangsregelung für in Planung bzw. Bau befindliche Anlagen sei hinsichtlich beider Fristsetzungen (Genehmigung 22.1.2014 / Inbetriebnahme 31.12.2014) deutlich zu verlängern.
- Die Förderung der Flexibilisierung sei auch für feste Biomasse einschließlich der Holzvergasung nötig.
- Die Rohstoffvergütungen dürften nicht ersatzlos gestrichen werden. Stattdessen fordert das Bündnis, sie auf Anlagenkonzepte mit überwiegendem Einsatz von Gülle, Mist und landwirtschaftlichen Reststoffen zu konzentrieren. Entsprechendes gelte auch für Anlagen mit fester Biomasse bzw. mit Holzvergasung.
- Die Investitionshindernisse für die Nutzung von Gülle und Mist in der 75-KW-Klasse und in größeren Anlagen werden abgelehnt. Dies gelte insbesondere für die 150-Tage-Frist für das abgedeckte Gärrestelager.
- Der Ausbaukorridor von jährlich 100 MW sei zu niedrig angesetzt und sollte bis auf 300 MW angehoben werden.
- Der geplante Umstieg auf Ausschreibungsverfahren ab 2017 entziehe dezentralen und bäuerlich getragenen Energiewendeprojekten die Kalkulationsgrundlage und werde daher abgelehnt.
- Ein Übergang von Erdgas-KWK-Anlagen auf Biomethan müsse weiter möglich bleiben; der Gasaufbereitungsbonus sei zu erhalten.
- Die Erzeugung von erneuerbarem Strom für die dezentrale Eigen- und Nahversorgung müsse von der EEG-Umlage befreit bleiben bzw. werden.