Das derzeitige Arbeitspapier entspricht ansonsten im Wesentlichen dem bereits bekannten Eckpunktepapier von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Für Strom aus Biomasse soll demzufolge die einsatzstoffbezogene Förderung, wie sie im
EEG 2012 geregelt ist, weitgehend beendet werden, insbesondere für den Einsatz von Energiepflanzen wie Mais. Anlagenbetreiber haben dann nur noch Anspruch auf die Grundvergütung.
Mit der Streichung der einsatzstoffbezogenen Vergütung soll sich der weitere Ausbau der Biogaserzeugung auf "kostengünstige Substrate, insbesondere Rest- und Abfallstoffe", konzentrieren. Der Maisdeckel wird für Neuanlagen gestrichen. "Einsatzstoffbezogene Sonderfördertatbestände" finden sich nur noch für Bioabfallvergärungsanlagen und für kleine Gülleanlagen. Für die Vergärung von Gülle wird im Arbeitspapier eine Obergrenze von 75 Kilowatt angesetzt.
Der Referentenentwurf wird derzeit noch abgestimmt. Die endgültige Version ist für Ende Februar angekündigt.
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