Am Freitag setzten Union und SPD mit großer Mehrheit die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch. Dafür stimmten im Parlament 444 Abgeordnete, dagegen 121, 9 Abgeordnete enthielten sich. Grüne und Linke warnen vor einem Ausbremsen der Energiewende.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch die EEG-Novelle 2016 verabschiedet. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD brachten den Gesetzesentwurf gemeinsam ein. Das Gesetz führt Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien ein und ändert das Recht der erneuerbaren Energien. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nahm das Gremium den Entwurf an.
Bundesrat hat am 8. Juli 2016 die EEG-Reform gebilligt.
Die wichtigsten Neuerungen im EEG 2017:
- Keine Ausschreibungen für Anlagen unter 750 kW
Davon profitieren vor allem Photovoltaikdachanlagen und Freiflächenanlagen zur Eigenversorgung. Hier bleibt es bei den bisherigen Vergütungssätzen und den Regeln der Eigenversorgung. Werden die Ausbauziele nicht erreicht, steigen die Vergütungssätze künftig wieder rascher an („atmender Deckel“).
- Sonderregelung für Bürgerwindprojekte
Wenn mindestens zehn Bürger eines Landkreises gemeinsam mit der Gemeinde oder dem örtlichen Stadtwerk einen Windpark von bis zu sechs Windkraftanlagen errichten wollen, können sie sich durch ein niedriges Gebot in den Ausschreibungen den Zuschlag sichern. Anders als Großinvestoren erhalten sie nämlich immer den höchsten Vergütungssatz, der in der Ausschreibungsrunde noch zum Zug kam.Außerdem können die Bundesländer Bürgerwindprojekte durch weitere Maßnahmen gezielt fördern. Windprojekte im Binnenland, die nur 70 % des deutschen Durchschnittsstandortes erreichen, erhalten durch einen Korrekturfaktor gleiche Chancen bei der Ausschreibung.
Lokaler Direktverbrauch
Die Studie „Der zellulare Ansatz“ des Deutschen Verbandes der Elektroingenieure kam im vergangenen Jahr zum Ergebnis, dass der Abgleich von Stromerzeugung und -verbrauch auf der niedrigstmöglichen Ebene volkswirtschaftlich am günstigsten ist. Dem trägt das EEG 2017 nun Rechnung: Die EEG-Umlage auf die Lieferung von Sonnenstrom an Nachbarn wird verringert. Die Versorgung von Mietern aus Solardachanlagen wird einen Aufschwung erleben. Eine Verordnung wird regeln, dass die Vorteile tatsächlich bei den Mietern und nicht nur bei den Hauseigentümern ankommen.
- Anschlussregelung für Bestandsbiogasanlagen
Viele Biogasanlagenbetreiber wollen gezielt in ihre Anlagen investieren um künftig Strom dann zu produzieren, wenn Sonne und Wind keine Erzeugung liefern. Die Unsicherheit über künftige Strompreise erweist sich dabei aber als großes Hindernis. Das EEG 2017 bietet nun Investitionssicherheit. Bestandsbiogasanlagen können in Ausschreibungen für eine Anschlussförderung mit einer festen Prämie für weitere zehn Jahre mitbieten. Das Höchstgebot liegt bei 16,9 ct/kWh. Zusammen mit den Erlösen aus dem Strom- und Wärmeverkauf bietet sich für viele Anlagen nun eine Perspektive. Anlagen unter 150 kW erhalten ähnlich wie bei Bürgerwindprojekten nicht den gebotenen Preis, sondern das höchste bezuschlagte Gebot dieser Runde.
- Regionalnachweise
Viele Menschen wollen die Energiewende in ihrer Region unterstützen und „Strom mit Gesicht“ kaufen. Künftig können Stadt- und Gemeindewerke oder Energiegenossenschaften ihre Bezugsquellen offenlegen und anlagenscharf in der Rechnung die regionalen Wind-, Sonnen-, oder Biomassekraftwerke benennen. Dies war bisher gesetzlich nicht möglich.
- Regionale Kombikraftwerke/ Innovationsausschreibungen
Das EEG 2017 öffnet noch eine weitere Möglichkeit, den regionalen Abgleich von Stromerzeugung und Verbrauch zu stärken. Das Bundeswirtschaftsministerium soll Anfang 2017 in einer Verordnung die Grundlage für Innovationsausschreibungen schaffen. Bei diesen Ausschreibungen sollen verschiedene Erzeugungstechnologien kombiniert und viertelstündlich auf den regionalen Verbrauch abgestimmt werden können. So entstehen regionale Kombikraftwerke.
- PV-Freiflächenanlagen
Die Bundesländer können künftig in „benachteiligten Gebieten“ (die Landkreise Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen gehören vollständig dazu) den Bau von PV-Freiflächenanlagen auf Grünland und Äckern nach selbst festgelegten Kriterien erlauben. Das bayerische Wirtschaftsministerium hat bereits signalisiert, diese Möglichkeit nutzen zu wollen.
- Klarstellung bei Energiespeichern
Die Batteriespeichertechnik entwickelt sich rasant. Bei Lithiumakkus sinken die Preise jedes Jahr um rund ein Viertel und finden immer häufiger ihren Weg in die Keller von Einfamilienhäusern. Besonders die Mehrfachnutzung von Speichern zur Eigenverbrauchsoptimierung und zur Stabilisierung des Stromnetzes verspricht ein erfolgreiches Geschäftsmodell zu werden. Bisher erwies sich aber der gesetzliche Rahmen als Hemmschuh. So war zum Beispiel unklar, ob die EEG-Umlage sowohl bei der Einspeicherung als auch bei der Ausspeicherung fällig wird. Diese Doppelbelastung schließt das EEG 2017 nun aus.
- Sektorenkopplung/ Nutzung von abgeregeltem Strom
Für Bürgerwindprojekte war die bisherige Situation unbefriedigend. Wenn das Netz überlastet war, wurden die Anlagen gegen Entschädigung abgeregelt. Künftig soll dieser Strom vor Ort in Wärme oder Methan als Speichermedium umgewandelt werden können. Außerdem können die Netzbetreiber in Norddeutschland künftig zusätzliche Stromverbraucher gezielt aufschalten. Das kann auch für die Elektromobilität geschehen. Beide Regelungen sollen einen vielversprechenden Ansatz voranbringen: Erzeugungsspitzen im Wärme- und Mobilitätssektor zu verwenden und so Öl und Gas zu ersetzen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.