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Energiepolitik

EEG-Novelle: Photovoltaikanlagen bald auf 70.000 Hektar?

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am Montag, 02.05.2022 - 13:30 (Jetzt kommentieren)

Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2030 bis zu 70.000 Hektar mit Solaranlagen nutzen. Das steht in einem Antwortpapier auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Diese hatte zuvor technische, juristische, ökologische und ökonomische Aspekte des Ausbaus von Agri-PV-Anlagen im Rahmen der EEG-Novelle kritisiert.

Die deutsche Bundesregierung will bis zum Jahr 2030 zwischen 60.000 und 70.000 Hektar Fläche mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Erzeugung von elektrischem Strom aus Sonnenenergie nutzen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Bei der Fläche von 70.000 Hektar handelt es sich um alle Formen von Photovoltaikanlagen. Die Anteile von Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV-Anlagen) und anderen PV-Systemen seien bisher nicht vorhersehbar. Insgesamt stünden rund 250.000 Hektar Fläche grundsätzlich zur Verfügung.

AfD-Fraktion hinterfragt Eckpunktepapier des BMWK

Hintergrund für die Kleine Anfrage aus der AfD-Fraktion war das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 10. Februar 2022. Das Eckpunktepapier sieht vor, rund 200 Gigawatt zusätzliche PV-Leistung bis 2030 zu installieren. Weiter heißt es, der Ausbau von Agri-PV-Anlagen solle mit Mitteln aus EEG und GAP gefördert werden.

Folgen von Agri-PV-Anlagen für Biodiversität

Da Agri-PV-Anlagen am Beginn ihrer Entwicklung stehen, gibt es für die Auswirkungen von Agri-PV-Anlagen auf die Biodiversität noch keine aussagekräftigen Studien und Bewertungen. Wesentlicher Vorteil von Agri-PV-Anlagen sei jedoch die Doppelnutzung der Fläche für energie- und landwirtschaftliche Erzeugung. Laut Antwortpapier der Bundesregierung könne eine höhere Flächeneffizienz erreicht und die Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe gestärkt werden.

Forschung und Entwicklung bei Agri-PV-Anlagen

Das Fraunhoher Institut für Solare Energiesysteme (ISE) arbeitet mit verschiedenen Partnern an wissenschaftlichen Arbeiten zu Agri-PV-Anlagen. Wegen der bisher geringen Datenlage rund um Agri-PV-Anlagen fördert die Bundesregierung Projekte, die neue Technologien und geeignete Kulturen für Agri-PV-Anlagen erforschen. Aus dem Antwortpapier der Bundesregierung geht hervor, dass in diesem Bereich weiterer Forschungsbedarf bestehe.

Landwirtschaftliche Produktion bei Agri-PV-Anlagen verpflichtend

TEine verpflichtende Auflage für Agri-PV-Anlagen ist die landwirtschaftliche Produktion. In einem 3-Jahres-Intervall ist die dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung gegenüber dem Netzbetreiber durch eine gutachterliche Bestätigung nachzuweisen. Damit soll verhindert werden, dass Agri-PV-Anlagen auf die Stromerzeugung optimiert und mit „Pseudolandwirtschaft“ betrieben werden.

Agri-PV-Anlagen mit Leistungsbegrenzung und Mindestabständen

Geförderte Agri-PV-Anlagen nach dem geplanten EEG 2023 haben eine Leistungsobergrenze von 20 Megawatt. Zu möglichen Mindestabständen und regionalen Beschränkungen macht die Bundesregierung in ihrem Antwortpapier keine spezifischen Angaben. Zunächst müsse sich herauskristalisieren, welcher Anlagentyp sich für Agri-PV-Anlagen druchsetzen wird, um derartige Regelungen festzulegen.

Mit Material von Pressestelle Deutscher Bundestag

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