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Biogas

EEG-Reform: 'Potential von Biogas verkannt'

am Montag, 10.02.2014 - 15:42 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Gabriel zur EEG-Novelle treiben Politiker und Verbände weiter um. Der bayerische Agrarminister Brunner wandte sich in einem offenen Brief an Gabriel.

In einem offenen Brief wandte sich Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner an Gabriel und verwies auf den Bayernplan Biogas, der vor zwei Jahren von ihm initiiert worden war und mit dem Biogas vermehrt als Ausgleich zu Wind- und Solarstrom eingesetzt werden soll. Durch eine Flexibilisierung bestehender Biogasanlagen könne man beträchtliche Potentiale erschließen, ohne "dass auch nur eine Anlage zusätzlich errichtet oder auch nur ein Hektar Mais zusätzlich angebaut werden" müsse, argumentierte Brunner. Die geplanten Änderungen beim EEG hätten allerdings zur Folge, dass die dafür nötigen Investitionen beim Biogas nicht getätigt würden.
 

Vergütungsklassen erhalten

Der Deutsche Bauernverband bemängelte insbesondere die vorgeschlagene komplette Streichung der Vergütungsklassen für Energiepflanzen und landwirtschaftliche Reststoffe sowie den zu niedrig angesetzten Ausbaukorridor für die gesamte Biomasseerzeugung von 100 MW pro Jahr. Gefordert wird zudem eine Weiterentwicklung der 2012 neu eingeführten 75 KW-Anlagenklasse mit mindestens 80 Prozent Gülle oder Mist.
 
Als wesentliches Investitionshindernis für eine stärkere Nutzung von Wirtschaftsdüngern benennt der DBV die Vorgabe einer Verweilzeit von 150 Tagen, obwohl Gülle in wesentlich kürzerer Zeit vergoren sei und kaum noch klimaschädliches Methan emittiere. Diese Frist sei daher für alle Anlagen mit überwiegender Nutzung von Gülle oder Mist deutlich zu verkürzen, um den Aufwand für Gär- und Lagerbehälter zu senken. Für einen flexiblen Anlagenbetrieb sollte vergütungsrechtlich zudem nicht mehr auf die installierte Leistung, sondern beispielsweise auf eine Jahresmenge abgestellt werden.
 

Flexibilitätsprämie

Der DBV unterstützt ausdrücklich eine Flexibilisierung des Anlagenbetriebes für Neu- wie Altanlagen, vor allem über die Weiterentwicklung der Flexibilitätsprämie. Für Altanlagen seien dabei besondere Umstiegslösungen vorzusehen, die eine gesetzliche Klarstellung des Anlagenbegriffes, vor allem hinsichtlich der unterschiedlichen Regelungsgehalte im EEG bei Größendegression, Anlagenvergütung und Übergangsvorschriften, einschließen, heißt es in der Stellungnahme des Präsidiums zu den EEG-Eckpunkten weiter.
 

Ausnahme und Bestandschutz

Das Landwirtschaftsministerium hat unterdessen erkennen lassen, dass es Ausnahmeregelungen für kleine güllebetriebene 75kW-Anlagen anstrebt und einen Bestandesschutz für Altanlagen, die umrüsten wollen, vorsieht. Trotz eines Repowering sollen dann die Vergütungen nach älteren EEG-Regeln stattfinden. Grundsätzlich stellt das Agrarressort das Papier Gabriels dabei nicht in Frage und will auch am Ausbaukorridor von 100 MW jährlich festhalten.

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