Der Ökostromanbieter LichtBlick hat gemeinsam mit 25 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken Verfassungsbeschwerde gegen die Erlösabschöpfung eingereicht. Es handele sich um eine „unzulässige Sonderabgabe“, heißt es in der Beschwerdeschrift der Rechtsanwaltssozietät Raue. Die Abschöpfung verletze die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen.
Die Bundesregierung hat die Abschöpfung mit dem Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG) eingeführt. Seit Dezember 2022 werden die Einnahmen von Wind-, Solar- und Biomassebetreibern nach einem komplexen Schlüssel abgeschöpft, um die Preisbremse mitzufinanzieren. Dabei werden überwiegend fiktive Erlöse angenommen. Die Regelung könne laut LichtBlick bei besonders hohen Börsenpreisen dazu führen, dass die gesamte EEG-Vergütung einer Anlage wieder abgeschöpft werde.
Solar- und Biomasseanlagen nicht mehr wirtschaftlich
„Für den einzelnen Anlagenbetreiber kann dies je nach Großhandelspreisen zu Abschöpfungsbeträgen führen, die noch oberhalb seiner Erlöse liegen“, heißt es in der Beschwerdeschrift.
„Während Steuern nur auf Gewinne anfallen - also auf die Differenz zwischen realen Einnahmen und Ausgaben - schöpft der Gesetzgeber bei Stromerzeugern fiktive Einnahmen ohne Rücksicht auf die Ausgaben ab. Dieser Eingriff ist finanzpolitisch einmalig“, erläutert Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.
Erlösabschöpfung ist schwerer politischer Fehler
In vielen Fällen führe der Eingriff laut LichtBlick dazu, dass insbesondere Solar- und Biomasseanlagen nicht wirtschaftlich weiter betrieben werden können oder ganze Geschäftsfelder bedroht sind. So sei der Markt für Direktlieferverträge (PPA) für den Abschöpfungszeitraum eingebrochen. Dabei spielen PPAs eine zentrale Rolle für die Ökostromlieferung an Haushalte und Unternehmen. PPAs garantieren zudem langfristig stabile Preise.
Die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Habeck, die bis zum 30. Juni 2023 laufende Abschöpfung nicht zu verlängern, konnte die Beschwerdeführer nicht vom Gang nach Karlsruhe abhalten: "Es geht hier um eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage. Die Erlösabschöpfung ist ein schwerer politischer Fehler, der sich nicht wiederholen darf. Der Staat hat mit dem Steuerrecht ein starkes und ausreichendes Instrument, um Unternehmen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben zu beteiligen", erläutert Adam. Daher fordert LichtBlick die Bundesregierung dazu auf, die Erlösabschöpfung mit sofortiger Wirkung zu beenden.
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