Doch nicht nur die Technik ist für den Erfolg entscheidend, auch die
Direktvermarktung des Stroms bietet neue Möglichkeiten für Biogasanlagenbetreiber. Durch die Novellierung des
EEG zum 1.1.2012 wurde zum Zweck einer verstärkten Marktheranführung von erneuerbarem Strom die Möglichkeit der Direktvermarktung erheblich verbessert. Das gilt auch für bereits bestehende Anlagen. Biogas kann als einzige Erneubare-Technik Strom bedarfsgerecht produzieren.
Wer seinen aus Biogas erzeugten Strom direkt und bedarfsorientiert vermarktet, kann eine Markt- sowie eine Flexibilitätsprämie erhalten. Im Vergleich zu den bislang geltenden Vergütungsregelungen lassen sich damit höhere Gewinne realisieren. Zusätzliche Erlöse können Anlagenbetreiber erzielen, die mit ihrer Biogasanlage überwiegend dann Elektrizität produzieren, wenn die Nachfrage und damit der Preis besonders hoch sind. Für die dazu notwendigen Investitionen hat der Gesetzgeber die sogenannte Flexibilitätsprämie eingeführt.
Von Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg der Direktvermarktung ist auch die Vereinbarung mit dem Händler, an den der Betreiber seinen Strom veräußert. Hier sind unterschiedliche Geschäftsmodelle denkbar. Sie reichen von fixen Preisen bis hin zu einer Beteiligung des Betreibers an den vom Händler beziehungsweise Vermarkter erzielten Zusatzerlösen. Auch die vertragliche Risikoverteilung, zum Beispiel in Fällen des Anlagenausfalls kann sich unterscheiden.
- Urteil: Biogasanlagen in landwirtschaftlichen Vorranggebieten unzulässig (12. August) ...
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