Der Vertreter der Generaldirektion
Energie der EU-Kommission, Bernd Küpker, kündigte an, dass
iLUC sowohl in den anstehenden Verhandlungen im Europäischen Parlament als auch im Europäischen Rat eine Rolle spielen würden. Gegebenenfalls müssten sich die Zertifizierungssysteme infolge dieser Verhandlungen auf Änderungen bei den Nachhaltigkeitsanforderungen einstellen.
Der stellvertretende Leiter für Genehmigungs- und Kontrollverfahren bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Dr. Matthias Nickel, benannte verschiedene Probleme aus der aktuellen Zertifizierungspraxis. Zum einen würden Produkte, die bereits von deutschen Systemen zertifiziert worden seien, von europäischen Zertifizierungssystemen nicht als nachhaltige Produkte anerkannt. Zum anderen kritisierte Nickel, dass sich einige Produzenten bei gleich mehreren Zertifizierungssystemen registriert hätten. So bestehe die Gefahr, dass mehrfach erteilte Nachhaltigkeitszertifikate auch für nicht nachhaltige Ware verwendet würden. Die BLE fordere deshalb, dass sich Wirtschaftsbeteiligte für ein Rohstoffprodukt immer nur bei einem Zertifizierungssystem anmelden dürften.
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