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Brüssel

EuGH-Urteil: EEG keine staatliche Beihilfe

Urteil Gericht
am Montag, 01.04.2019 - 10:34

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 war keine Beihilfe. Doch was bedeutet das?

Das Urteil ist wegweisend für die Weiterentwicklung der Fördersystematik und gibt der Branche nun Rechtssicherheit. „Aus dem Urteil des EuGH folgt, dass die Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission auf das EEG keine Anwendung finden. Der deutsche Gesetzgeber hat dadurch wieder deutlich mehr Handlungsspielräume“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).

Alles auf den Prüfstand

Nun müsse alles auf den Prüfstand, was auf Druck der EU-Kommission in das EEG aufgenommen wurde und mehr Nachteile als Vorteile bringt. Dazu gehörten unter anderem die Vorschriften zur Nicht-Vergütung bei negativen Strompreisen. Auch die Ausschreibungsregelungen müsse man sich genauer anschauen. Bei der Analyse gelte es, auch die neuen EU-Rahmenbedingungen insbesondere der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie der Strommarktverordnung und Strommarktrichtlinie zu beachten.

Keine staatlichen Mittel

Der EuGH setzt mit seinem Urteil sowohl das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) als auch die Entscheidung der EU-Kommission außer Kraft. In seiner Begründung führt der EuGH an, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass ‚die im EEG 2012 vorgesehenen Vorteile staatliche Beihilfen darstellten‘. Anders als von der EU-Kommission dargestellt, ist der EuGH der Auffassung, dass über das EEG keine staatlichen Mittel zum Einsatz kamen.

EU hatte EEG als Beihilfe deklariert

Die Europäische Kommission hatte im November 2014 das EEG als Beihilfe deklariert. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hatte in 1. Instanz im Mai 2016 die Sichtweise der EU-Kommission bestätigt und eine Klage der Bundesregierung gegen die EU-Kommission abgewiesen. Nach diesem Entscheid hatte die Bundesregierung wiederum Rechtsmittel eingelegt und vor dem Europäischen Gerichtshof in 2. Instanz geklagt. Das Urteil des EuGH ist rechtlich bindend und hebt alle anderen Urteile auf, der Klageweg ist abgeschlossen. 

Mit Material von BWE

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