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Fachverband Biogas begrüßt neue TA Luft

Biogasanlage
am Montag, 31.05.2021 - 11:00 (Jetzt kommentieren)

Der Fachverband Biogas hat die vom Bundesrat am vergangenen Freitag (28.5.) beschlossene Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) begrüßt. Zugleich fordert der Verband Nachbesserungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Horst Seide, der Präsident des Fachverbandes Biogas, erklärte: „Die Aufnahme von biogasspezifischen Regelungen in die TA Luft ist ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu mehr Klarheit bei den genehmigungsrechtlichen Anforderungen von Biogasanlagen.“ Mit der neuen TA Luft seien Biogasanlagen erstmal als eigenständiger Regelungstatbestand in das Immissionsschutzrecht aufgenommen worden.

Zugleich kritisierte Seide, das grundsätzlich positive Signal aus Berlin dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass aufgrund „unglücklicher Formulierungen“ Probleme bei der praktischen Umsetzung absehbar seien.

Die Regeln werden immer komplexer und schwerer zu befolgen

Als problematisch sieht Seide die zunehmende Komplexität der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben an. Die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen würden immer mehr Betreiber vor erhebliche Probleme stellen. Deshalb dürfe die Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung nicht aus den Augen verloren werden, mahnte der Verbandspräsident.

Laufende EEG-Änderung für Nachbesserungen nutzen

Nach Darstellung des Fachverbandes legt die neue TA Luft die Basis, die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen des EEG, die sich in ihren verschiedenen Fassungen stark unterscheiden, zu harmonisieren.

Der nächste Schritt müsse nun eine Überarbeitung der technischen Vorgaben im EEG sein, damit diese künftig auf die TA Luft als zentralen Regelungsort verweisen. Seide sagte, diese Änderungen könnten noch im laufenden Verfahren zur Nachbesserung des EEG 2021 vorgenommen werden.

Den Betreibern mehr Flexibilität einräumen beim Immissionsschutz

Darüber hinaus fordert Seide mehr Flexibilität für die Betreiber von bestehenden Biogasanlagen. Diese sollten eine Wahlmöglichkeit erhalten, entweder die Maßgaben des für sie geltenden EEG oder alternativ die der TA Luft einzuhalten.

Damit wären nicht nur komplizierte Übergangsvorschriften überflüssig, sondern es würde auch eine wesentliche Hürde zum notwendigen Ausbau der Güllevergärung beseitigt.

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