In fast jedem Bundesland gelten andere Regeln, wenn es um die korrekte Lagerung von Holz geht. Entspricht ein Unterstand für das Brandgut nicht den vorgegebenen Vorschriften, wird die Person, die das Holz lagert, für den Schaden verantwortlich gemacht – unabhängig davon, ob sie den Brand verursacht hat oder nicht.
Schadenersatz für abgebranntes Holzlager trotz Unschuld
Wie tückisch die vermeintlich simple Lagerung von Brennholz sein kann, zeigt ein Fall aus Hamm von 2019. Ein Holzunterstand war über Nacht abgebrannt. Obwohl der Besitzerin keine Schuld nachzuweisen war, musste sie für den entstandenen Schaden aufkommen.
Was gilt es zu beachten, wenn man ein Holzlager errichtet? Welche Hilfe bietet eine Wärmebildkamera bei der Ermittlung von Brandherden? Und wie viele Kubikmeter Hackschnitzel sollte man ohne eine Brandschutzwand maximal auf dem Hof lagern?
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