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Bioenergie: EU-Hilfen nur noch in Eigenverbrauchshöhe

am Dienstag, 02.08.2011 - 17:04 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die EU-Kommission hat die Bedingungen für die Investitionsförderung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien näher geklärt. Investitionsbeihilfen werden künftig beschränkt.

Das geht aus einer Mitte Juli in Kraft getretenen EU-Verordnung hervor, mit der die Durchführungsbestimmungen zur Förderung der ländlichen Räume durch den EU-Fonds zur ländlichen Entwicklung (ELER) in Teilen geändert werden. Künftig sind demnach nur dann Investitionsbeihilfen erlaubt, wenn die Produktionskapazität der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien nicht größer ist als der durchschnittliche Verbrauch des landwirtschaftlichen Betriebes und seines Haushaltes an Wärme und Strom.

Regeln gelten auch für Biokraftstoff-Anlagen

Bei Investitionen zur Herstellung von Biokraftstoffen sind analog dazu nur solche Anlagen beihilfefähig, die soviel Kraftstoffmenge produzieren, wie der landwirtschaftliche Betrieb jährlich im Durchschnitt verbraucht.
 
Bisher gab es keine derartige Einschränkung in den Durchführungsbestimmungen. Mit der neuen Regelung will die Kommission sicherstellen, dass die Vorschriften für staatliche Beihilfen im Agrarsektor eingehalten werden, berichtet Agra-Europe.

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