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Nachhaltigkeitsverordnung

Biogas und Holzheizung: Übergangsfrist verlängert

Biogasanlage
am Donnerstag, 23.06.2022 - 15:00 (Jetzt kommentieren)

Die Übergangsfrist der Auditierungen in der Änderungsverordnung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) wurde um ein halbes Jahr verlängert. Trotzdem gibt es noch Nachbesserungsbedarf.

Die Übergangsfrist in der Änderungsverordnung der BioSt-NachV wurde auf den 31.12.2022 verschoben. Trotzdem seien weitere Nachbesserungen erforderlich, sagt die Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), Sandra Rosteck. Für viele Biogasanlagen und Holzheizkraftwerke verschafft die verlängerte Übergangsfrist für die Auditierung die Möglichkeit einer fristgerechten Zertifizierung. Dadurch behalten die Landwirte ihre EEG-Vergütung.

Nachhaltigkeitsanforderungen im Forstbereich stehen noch aus

Sandra Rosteck begrüßt den Schritt der verlängerten Übergangsfrist der BioSt-NachV. „Angesichts des Engpasses an verfügbaren Auditoren ist die Verlängerung eine lange überfällige Entscheidung. Das Hauptstadtbüro Bioenergie rät aber dringend an, die Einführung der Nachhaltigkeitszertifizierung - wie im europäischen Emissionshandel auch – komplett um ein Jahr zu verschieben, um die Zertifizierung entlang der gesamten Lieferkette durchführen zu können“, so Rosteck.

Viele Fragen seien weiterhin noch ungeklärt, da die Verordnung der freiwilligen Zertifizierungssysteme der EU erst letzte Woche veröffentlicht wurde. Zudem stehen die Nachhaltigkeitsanforderungen im Forstbereich immer noch aus. Aufgrund von umfassenden Dokumentations- und Kontrollpflichten im Abfallbereich ist der vorgelagerte Bereich nicht dazu bereit, sich zertifizieren zu lassen.

Rückwirkend sind keine Nachhaltigkeitsnachweise möglich

Die Leiterin des HBB betont zusätzlich, dass der Umgang mit eingelagerter Biomasse weiterhin nicht geklärt ist und sich rückwirkend keine Nachhaltigkeitsnachweise erstellen lassen. „Deshalb fordern wir, dass der Starttermin der BioSt-NachV auf den 01.01.2023 verschoben wird, um diese Biomasse rechtssicher in diesem Jahr einsetzen zu können. Angesichts der Energie- und Gasknappheit kann es nicht sein, dass ein bürokratisches Monster die Produktion erneuerbarer Energie durch Rechtsunsicherheit behindert“, erklärt Sandra Rosteck.

Zudem warnt die HBB-Leiterin, dass trotz der Fristverlängerung die Umsetzung der BioSt-NachV für die Bioenergiebranche ein Kraftakt sei. Zudem ist nicht sicher, dass im nächsten halben Jahr alle betroffenen Bioenergieanlagen und deren Vorketten einen Audittermin bekommen.

Mit Material von HBB

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