Das geht aus einem schriftlichen Bericht an den Bundestagsernährungsausschuss zu den geplanten Änderungen des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (
EEG) in Bezug auf das Vergütungssystem für
Biogasanlagen hervor. Darin spricht sich die Regierung gegen kurzfristige Gesetzesänderungen aus.
Zunächst müssten die Aus- und Wechselwirkungen der letzten EEG-Novelle abgewartet werden, bevor weitere Änderungen etwa bei Mais diskutiert werden könnten. Der kommende Monitoringbericht biete "die Basis für eine fundierte Betrachtung der Sachlage". Man beobachte die Auswirkungen sehr genau, "um bisherigen Fehlsteuerungen entgegenzuwirken und gegebenenfalls künftigen Bedarf an Nachbesserung sehr schnell erkennen zu können", heißt es in dem Bericht.
Verstärkter Einsatz von Rest- und Abfallstoffen geplant
Die Regierung bekräftigt zugleich ihre Absicht, das EEG nach der
Bundestagswahl zu überprüfen und wenn nötig grundlegend zu ändern. Ihre Vorstellungen dazu lässt sie indes offen. Den Anlass für die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene EEG-Novelle gaben laut Bericht Diskussionen um den weiteren Ausbau der Biomasseförderung, die Ausweitung des Maisanbaus, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie zunehmende Flächenkonkurrenzen mit der Folge steigender Pachtpreise. Diesem Problem will man mit einem verstärkten Einsatz von Rest- und Abfallstoffen begegnen. Die beschlossene Einführung einer Sondervergütungsklasse für kleine güllebasierte Anlagen in einer Größenordnung von 75 KW, die zu 80 % Gülle verwenden, trage dazu bei, dass die Verwendung von Mais zurückgehen werde.
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