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Aus der digitalen Ausgabe

Biogasanlage: Landwirt investiert in gasdichte, schwimmende Abdeckung

Bei Landwirt Thorsten Dünnemann mussten sieben Behälter abgedeckt werden. Jetzt wird die Installation von Abdeckungen gefördert.
am Sonntag, 23.07.2023 - 05:00

Thorsten Dünnemann, Landwirt aus Niedersachsen, musste fünf seiner sieben Gärrestelager gasdicht abdecken. Der Landwirt hat sich für eine innovative, schwimmende und gasdichte Abdeckung entschieden. Das sind die Gründe dafür.

Auf der 5-MW-Biogasanlage Wetscher Bruch in Wetschen von Landwirt Dünnemann werden die Gärreste in insgesamt sieben Betonsilos gelagert. Der Durchmesser beträgt 32 m, die Höhe 7 m und das Fassungsvermögen 5.500 m³. Von der zuständigen Behörde wurde zur Auflage gemacht, dass fünf Behälter zum Emissionsschutz gasdicht abgedeckt werden müssen.

Landwirt hat sich für ein Biogas-Schwimmdach entschieden

Der Betreiber der Biogasanlage, Thorsten Dünnemann, suchte nach einem System, das seine Anforderungen am besten erfüllt und ihm die meisten Vorteile verschafft. Nach langer Recherche entschied er sich für das Biogas-Schwimmdach der Firma N-E-ST Neue Energie Steinfurt GmbH. Die innovative, schwimmende und gasdichte Abdeckung bietet ihm im Betrieb einige Vorteile und er war von dem Konzept überzeugt. Im Gegensatz zu einem Doppelmembrandach schwimmt das Foliendach auf der Substratoberfläche und passt sich dem Substratfüllstand des Gärrestelagers an.

Doch was sind die Vorteile und welche weiteren gasdichten und schwimmenden Abdeckungen gibt es? Das erfahren Sie in dem Beitrag „Gasdicht abdecken wird Pflicht“ in der digitalen Ausgabe von agrarheute Energie.

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