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Arbeitssicherheit

Biogasanlage: So gehen sie bei Reinigungsarbeiten richtig vor

Fermenterreinigung einer Biogasanlage
am Donnerstag, 29.12.2016 - 13:30 (Jetzt kommentieren)

Die Behälterreinigung von Biogasanlagen birgt viele Gefahren. Wichtig ist deshalb, zuvor die Gefährungspotentiale zu identifizieren.

Behälter in Biogasanlagen wie Vorgruben, Fermenter, Nachgärbehälter oder Gärproduktlager müssen aufgrund von Wartungsarbeiten oder zum Entfernen von Störstoffablagerungen regelmäßig gereinigt werden. Selbst nach vorheriger Belüftung und sorgfältiger Freimessung des Arbeitsbereiches kann weiterhin eine Gefahr für Leben und Gesundheit bestehen.

Beim Durchwaten der am Behälterboden stehenden Substrat-Restmenge, beim Bewegen des Substrates mit Hilfsmitteln - insbesondere beim Bewegen des Substrates durch Saug- und Spülvorgänge - kann Biogas freigesetzt werden. Im unmittelbaren Arbeitsbereich der Beschäftigten können Gasbestandteile wie z.B. Methan, Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff und Ammoniak auftreten.

Im Vorfeld sollte ein Sicherheitscheck durchgeführt werden, um die Gefährdungspotentiale zu identifizieren. Dafür bietet das SLVFG eine hilfreiche Checkliste zum Download.

Wichtige Hinweise für die Arbeitssicherheit

  1. Arbeiten in Behältern dürfen nicht in Alleinarbeit durchgeführt werden: hierfür muss mindestens ein Sicherungsposten, der mit der/den im Behälter arbeitenden Person/en ständige Verbindung hält, vorgesehen werden.
  2. Auch bei außerhalb von Behältern verrichteten Tätigkeiten sollten keine der dort anfallenden Tätigkeiten in Alleinarbeit ausgeführt werden.
  3. Diese Handlungshilfe gilt ausschließlich für die Behälterreinigung. Sich an die Reinigung anschließende Instandhaltungsarbeiten (z.B. Versiegelungs- und Beschichtungsarbeiten, Reparaturarbeiten an Rührwerken oder Behälterheizungen) müssen in einer separaten Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden.
  4. Wenn in der Gefährdungsbeurteilung ein „Nein“ angekreuzt wird, besteht Handlungsbedarf! Bei einem „Nein“ muss fachliche Hilfe (z.B. fachkundige und erfahrene Unternehmen) in Anspruch genommen werden.
  5. Arbeiten in Behältern sind gefährliche Arbeiten i. S. d. Unfallverhütungsvorschriften und des §22 Jugendarbeitsschutzgesetz. Somit sind hier Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche unter 18 zu beachten.
  6. Sind diese gefährlichen Arbeiten zur Erreichung des Ausbildungsziels der Jugendlichen erforderlich, dürfen sie nur unter Aufsicht eines Fachkundigen ausgeführt werden.
  7. Wesentliche Teile der Gefährdungsbeurteilung dürfen nur von fachkundigen Personen erstellt werden (z.B. Gefährdungen durch Brände/Explosionen, Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe).
  8. Verfügt der Arbeitgeber/Unternehmer nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Im Geltungsbereich dieser Handlungshilfe muss die Fachkunde insbesondere umfassen: Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Eigenschaften und sicherheitstechnische Kenngrößen von Biogas, der Handhabung des Arbeitsverfahrens und der verwendeten Arbeitsmittel sowie der anzuwendenden Schutzmaßnahmen.
  9. Die Gesamtverantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt immer beim Arbeitgeber/Unternehmer.

Aufsichtsführer beauftragen

Der Arbeitgeber/Unternehmer hat vor Aufnahme der Arbeiten eine zuverlässige und mit den dabei auftretenden Gefährdungen und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraute Person als Aufsichtführenden zu beauftragen. Der Aufsichtführende hat insbesondere sicherzustellen, dass:

  1. mit den Arbeiten erst begonnen wird, wenn die im Erlaubnisschein, der Gefährdungsbeurteilung bzw. in der Betriebsanweisung festgelegten Maßnahmen getroffen sind,
  2. eine Freimessung durchgeführt wurde,
  3. die Arbeitnehmer während der Arbeit die festgelegten Schutzmaßnahmen einhalten, einschließlich der Benutzung von PSA,
  4. das schnelle Verlassen des Behälters gewährleistet ist,
  5. Unbefugte von der Arbeitsstelle ferngehalten werden und
  6. die Sicherheit von Beschäftigten in Notfällen und die Personenrettung gewährleistet sind.
Mit Material von SLVFG

Fermenter-Reinigung der Biogasanlage: So wird's gemacht

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