Noch weiß niemand, wie kalt der nächste Winter wird. Dennoch stehen einige Checks und regelmäßige Routinehandgriffe an. In den ersten Frosttagen sollte die Begleitheizung der Biogasanlage auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Dabei ist besonders auf Kondensat-, Wasser- und Substratleitungen zu achten. Reicht der Frostschutz für die Über- und Unterdrucksicherung?
Diese Schäden können durch Frost an der Biogasanlage verursacht werden
Beim Check sollte der Betreiber beachten, dass Kondenswasser die Sperrflüssigkeit immer wieder verdünnt. Durch Kondensation verdünnt sich das Frostschutzmittel in der Über- und Unterdrucksicherung und kann dann gefrieren. Hierdurch kann es bei Überdruck zum Platzen oder Herausziehen der Gasspeicherfolie kommen und bei Unterdruck zum Brechen der Balkenlage oder der Mittelstütze. In der Über-/Unterdrucksicherung muss in den Wintermonaten ausreichend Frostschutzmittel sein. Diese Überprüfung sollte bei Temperaturen unter 5 °C täglich, zum Beispiel mit einem Frostschutzprüfer, durchgeführt werden. Im Bedarfsfall muss der Landwirt handelsübliches Frostschutzmittel bis mindestens minus 30 °C nachfüllen.
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