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Biogas

Biogasbetreiber klagen gegen EEG

am Montag, 26.01.2015 - 12:53 (Jetzt kommentieren)

Anlässlich der Novelle des EEG bereiten Biogasbetreiber Klagen gegen den Gesetzgeber vor dem Bundesverfassungsgericht vor.

Der Verein Nachhaltige Energien e.V. und die Interessengemeinschaft Bestandsschutz von Biogasanlagen im EEG haben sich auf eine Zusammenarbeit geeinigt. Gemeinsam wollen sie mit rund 170 Biogasanlagenbetreibern gegen die Eingriffe des Gesetzgebers aus dem EEG 2014 klagen. Die Gemeinschaften wollen die Änderungen nicht einfach hinnehmen, sondern ihre Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen. Die Prozesskosten werden aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert. Die ersten Klagen werden schon in wenigen Wochen erwartet.
 
Das wichtigste Ziel des Zusammenschlusses ist die Wiederherstellung des Vertrauensschutzes. Mit Unterstützung von Anwälten und Fachleuten fordern sie den Bestand des garantierten Vertrauensschutzes. Auch der Fachverband Biogas unterstützt das Vorhaben.
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Hintergrund

Aktuell wird an der Novellierung der erst vor knapp fünf Monaten implementierten EEG-Novelle gearbeitet. Wie der agrarmanager mitteilt, betreffen die Änderungen unter anderem die Definition der sogenannten Bemessungsleistung von Biomasseanlagen, die nach dem EEG 2009 errichtet wurden. Für diese Anlagen wird die Bemessungsleistung weiterhin nach der eingespeisten Leistung berechnet und nicht nach der erzeugten Leistung, wie im EEG 2014 vorgesehen. Ansonsten hätte die Gefahr bestanden, dass Altanlagen in eine höhere Vergütungsklasse eingestuft wurden und damit eine niedrigere Einspeisevergütung bekämen.
 
Außerdem wurde mit der Überarbeitung des erst fünf Monate alten Gesetzes ein Verweisfehler geheilt. Klargestellt wurde, dass Biogasanlagen, die unter dem EEG 2012 ans Stromnetz gegangen sind, weiterhin von der Wärmenutzungspflicht ausgenommen sind, wenn sie ihren Strom direkt vermarkten. 
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