Erneut waren die Ausschreibungsrunden für Biogas unterzeichnet. Die Bundesnetzagentur hatte zuletzt die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. September 2022 sowie die Zuschläge der Ausschreibung für Biomethanlagen zum 1. Oktober 2022 bekanntgegeben. Beide Gebotsrunden waren, wie auch die vorherigen Ausschreibungsrunden erneut deutlich unterzeichnet.
Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 286 Megawatt (MW) wurden lediglich 69 Gebote mit einem Volumen von knapp 78 MW bezuschlagt. Im Biomethan-Segment kamen bei einem ausgeschriebenen Volumen von 152 MW lediglich zwei Gebote mit einer Gebotsmenge von 3,5 MW zum Zuge.
Was sind die Gründe bei Biomasse?
Aus Sicht der Bioenergieverbände fehlen Perspektiven für einen Weiterbetrieb und mangelnde Anreize für die Flexibilisierung und Biomethan im Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Starke Kostensteigerungen sowie große Unsicherheiten bezüglich der langfristigen politischen Ausgestaltung sehen die Verbände als Treiber dieser deutlichen Zurückhaltung, während das EEG gleichzeitig kaum noch die Funktion eines Sicherheitsnetzes nach unten erfülle. Hierüber können laut Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, auch die momentan guten Strommarkterlöse bei einigen Marktakteuren nicht hinwegtäuschen. Die Anschlussperspektiven des Anlagenparks seien nach wie vor akut gefährdet. Nicht nachvollziehbar ist laut Rostek zudem, dass trotz fehlender Beteiligung der Wettbewerb durch die endogene Mengensteuerung zusätzlich verschärft wird und zukunftsfähige Konzepte ausgeschlossen werden.
Warum es bei Biogas hakt?
Nach Auffassung des Hauptstadtbüros wird die geringe Beteiligung an Ausschreibungen für Biomethananlagen voraussichtlich auch dann nichts ändern, wenn das Segment ab 2023 auf bis zu 600 MW pro Jahr ausgeweitet wird.
Die dann geplante Fokussierung des Einsatzes von Biomethan in sogenannten Peakern bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Vor-Ort Verstromung sei ein politischer Irrweg und werde die Situation noch verschärfen. Planungssicherheit können laut Rostek nur kostenangepasste Gebotshöchstwerte und marktgerechte Anreize bieten. Dies gelte es auch bei der Festlegung möglicher Erlösobergrenzen für Biomasseanlagen zu beachten. Derzeit ist geplant, ab 18 Cent/kWh der Übererlös abzuschöpfen.
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