
Vorsicht mit neuen Großanlagen
Nachbesserungen nötig
- Jeglicher Eingriff in den Bestandsschutz der Vergütungen - wie teilweise beim Güllebonus vorgeschlagen - muss unterbleiben. Das Vertrauen der privaten Investoren darf nicht untergraben werden.
- Bei den neuen Rohstoff-Boni I und II muss analog zum bisherigen Nawaro- bzw. Gülle-Bonus an einer sinnvollen größenbezogenen Abstufung festgehalten werden. Eine gewisse Abstufung ab 500 KW ist gemäß dem Vorschlag des BMELV beizubehalten, auch sollte eine Begrenzung der Rohstoff-Vergütung bei 2 MW erfolgen. Vom neuen Rohstoffbonus II darf kein zusätzlicher Verdrängungseffekt auf etablierte Weidenutzungen (z.B. Rinder- und Schafhaltung) ausgehen. Außerdem sollten Anlagen entsprechend der Forderung des BMELV bis etwa 75 KW gesondert vergütet werden, wenn diese deutlich überwiegend Gülle nutzen (mehr als 80 Prozent). Wenn die Bundesregierung das Ziel einer verstärkten Nutzung von Gülle in hofnahen Biogasanlagen mit dem Ziel einer Emissionsminderung von Klimagasen ernst nimmt, ist auch eine deutlich höhere Rohstoffvergütung als die vorgeschlagenen 8 Ct/KWh für Gülle notwendig. Aktuell werden nur etwa 20 Prozent der Gülle in Biogasanlagen genutzt.
Ausgesprochen kritisch wird die geplante Öffnung eines gemischten Einsatzes von Nachwachsenden Rohstoffen mit Bioabfällen (z.B. Fette, Tierblut, Schlachtnebenprodukte etc.) gesehen. Der DBV fordert, grundsätzlich an der bewährten Trennung von Nawaro- und Abfallvergärungs-Anlagen festzuhalten, um Risiken in den Nährstoffkreisläufen bei der Ausbringung von Gärresten auf den Flächen vorzubeugen. Einzelheiten sind wie bisher über die Einsatzstoff-Listen zu regeln. - Die Vorgabe bei Biogasanlagen, den Einsatz von Getreidekorn und Mais auf max. 60 Prozent (energetisch!) zu begrenzen, ist zu streichen. Der DBV stimmt hier der ablehnenden Haltung des BMELV ausdrücklich zu. Eine Obergrenze von 60 Prozent Getreide und Maissilage (energetisch) ist wirtschaftlich nicht mit einem Rohstoffbonus I/II von maximal 6,8 Cent/KWh zu erbringen; zudem würde der Flächenbedarf von Biogasanlagen geschätzt um etwa ein Drittel steigen. Mais zählt zu den effizientesten Kulturpflanzen. Eine solche Vorgabe würde für die Fruchtfolge und die regionale Nutzpflanzenvielfalt daher völlig unspezifisch, zum Teil sogar kontraproduktiv wirken.
- Die Vorgabe für die Wärmenutzung von 60 Prozent bei der Grundvergütung muss sehr kritisch überprüft werden. Diese Schwelle ist für viele neue Biogas-Projekte im ländlichen Raum vor allem in den ersten Jahren unrealistisch hoch, wäre somit eine neue Investitionshürde und kollidiert mit dem Ansatz einer bedarfsgerechten Stromerzeugung bei Biogas. Daher erscheint die bestehende Regelung mit dem "flexiblen" KWK-Bonus sinnvoller; als Mindestschwelle kann dann eine Wärmenutzung von beispielsweise 30 Prozent vorgesehen werden. Alternativ fordert der DBV eine verlässliche und massiv verbesserte Investiv-Förderung für erneuerbare Wärme- und Kältenutzung. Das Marktanreizprogramm (MAP) ist hierzu in seinem jetzigen Umfang völlig unzureichend.
Neue Möglichkeiten für bedarfsgerechte Stromerzeugung
Höhere Forschungsbudgets für Energiepflanzen
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