Die Reaktionen auf die Vorschläge des Bundesumweltministeriums Norbert Röttgen zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (
EEG) konzentrieren sich beim
Biomassestrom auf zwei Themen: Die Verteilung des vom Verbraucher gezahlten Strompreises auf Groß- und Kleinanlagen sowie auf die Umweltvorschriften für
Biogasanlagen, mit denen in landwirtschaftliche Praxis und Anlagenkonzepte eingegriffen wird.
DLG-Ausschuss für Biogas fordert stärkere Ausrichtung an Effizienzkriterien
Der Ausschuss für Biogas bei der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) hat eine fachliche Stellungnahme zur anstehenden Novellierung des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG) herausgegeben. Danach soll die Förderung der Bioenergie aus Biomasse stärker zielorientiert und auf Basis von Effizienzkriterien erfolgen. Wichtig erscheine eine klare Zielhierarchie, anhand derer die unterstützen Maßnahmen beurteilt werden sollen.
Die Ausschussmitglieder, die überwiegend praktizierende Landwirte und Betreiber von Biogasanlagen sind, halten eine Vereinfachung der Bonusstruktur für dringend erforderlich, um einen Bonusoptimierten Anlagenbau und Verwerfungen in der landwirtschaftlichen Produktion zu verhindern.
Boni
- Sie fordern die Abschaffung der Bindung des Gülle-Bonus an den NaWaRo-Bonus, da hierdurch die Gefahr einer Überförderung besteht.
- Der Landschaftspflege- und Emissionsminderungsbonus sollten ebenfalls abgeschafft werden, da sie weder Einfluss auf die Substratwahl noch die Einführung spezieller Filtertechniken haben.
- Den Emissionsminderungsbonus halten die Mitglieder des DLG-Ausschusses für Biogas allein schon deshalb für überflüssig, da entsprechende Luftreinhaltungsvorgaben im Fachrecht existieren und dort bereits umfassend geregelt sind.
- Der Technologie-Bonus sollte eingeschränkt und nur noch für die Biomethaneinspeisung gewährt werden.
Kraft-Wärme-Kopplung Als sehr wichtig erachten die Ausschussmitglieder, dass die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gerade unter Effizienzgesichtspunkten noch stärker von der Politik forciert wird. Neuanlagen sollten nur noch förderfähig sein, wenn die Mehrheit der anfallenden Wärme in KWK-Anlagen verwendet wird. Ohne eine solche Wärmenutzung bestehe die Gefahr der Verschwendung von Ressourcen. Dies könne kurzfristig zu einer schwindenden Akzeptanz in der Gesellschaft führen. Zusätzlich sei es erforderlich, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zum Wärmemarkt möglich ist und alle Marktpartner denselben Zugang zum Wärmemarkt haben. Dies ist in einigen Kommunen bisher nicht möglich.
Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
Der Ausschuss fordert überdies, dass mit der Novellierung des EEG auch eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und eine präzise Definition von Begriffen einhergehen. Kritisch wird gesehen, dass immer mehr Klärungen durch die Clearingstelle erfolgen müssen. Ursache hierfür seien die vom Gesetzgeber im bestehenden EEG enthaltenen unklaren Begriffsbestimmungen. Diese Unklarheiten steigern die Unsicherheiten bei der Investitionsplanung und verhindern zuweilen das zügige Umsetzen von Projekten. Eine Chance sieht der Ausschuss vor allem auch darin, dass durch eine Verstetigung des Rechtsrahmens eine gewisse Routine bei allen Beteiligten entsteht und auch die Rechtsprechung zunehmend auf genügend Sachkenntnis im Bereich Bioenergie zurückgreifen kann.
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