Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Biogas

EEG: Verfassungsrechtliche Beschwerde eingereicht

am Mittwoch, 20.05.2015 - 09:00 (Jetzt kommentieren)

Durch die Novelle des EEG sind bei den Betreibern von Biogasanlagen erhebliche Umsatzeinbußen entstanden. Gestern wurde jetzt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Durch das am 1. August 2014 in Kraft getretene EEG und der Erhebung einer Höchstbemessungsleistung wird der Bestandsschutz von Biogasanlagen verletzt und die gesetzlich garantierte Vergügung des erzeugten Stroms drastisch gekürzt.

Der Verein Nachhaltige Energien e.V. hat gestern eine verfassungsrechtliche Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Damit will er den Gesetzgeber daran erinnern, dass er für die Investitionssicherheit in den Vorgängergesetzen des EEG 2014 ein Versprechen abgegeben hat.

Die Begrenzung der sogenannten Höchstbemessungsleistung auf 95 Prozent der bisherigen Anlagenleistung führt zu einem Einbruch der Umsätze vor allem von kleineren und mittleren Betreiber.
  • Neues Messsystem warnt schnell vor Störungen im Prozess
  • Biogasbetreiber klagen gegen EEG

Verluste in Milliardenhöhe

Die Verfassungsbeschwerde trifft auf große Unterstützung aus der gesamten Branche. Allein für die Mitglieder des Verein Nachhaltige Energien e.V. liegen die Verluste hochgerechnet pro Jahr bei rund 5,5 Millionen Euro. Durch die Einführung der Höchstbemessungsleistung verzeichnet ein optimal arbeitender Biogasproduzent bei einem Marktpreis von 4 Cent pro Kilowattstunde ein jährliches Minus von 27.000 Euro.
 
Betroffen sind vor allem Betreiber, die erst kürzlich in hochwertige Technik investiert haben, um ihre Anlagen besonders gut auszulasten. Sinnvolle Anlagenerweiterungen und Effizienzsteigerungen werden damit unwirtschaftlich, da die Beschränkung zum Zeitpunkt der Planung und Installierung nicht absehbar war und ein erheblicher Gewinnanteil durch den Gesetzgeber im Nachhinein gestrichen wurde. Die mit der EEG-Novellierung eingeführte Höchstbemessungsleistung stellt aus Sicht der Klagegemeinschaft einen rechtswidrigen Eingriff in das von Art 14 Grundgesetz geschützte Eigentum dar.
 
In der Verfassungsbeschwerde soll der Nachweis geführt werden, dass sich die Beschränkung überhaupt nicht auf die EEG-Umlage auswirkt.
  • EEG 2014: Regierung stärkt Bestandsschutz bei Biogas

Maisgebiss Orbis 900 von Claas

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...