Die Verfassungsbeschwerde trifft auf große Unterstützung aus der gesamten Branche. Allein für die Mitglieder des Verein Nachhaltige Energien e.V. liegen die Verluste hochgerechnet pro Jahr bei rund 5,5 Millionen Euro. Durch die Einführung der Höchstbemessungsleistung verzeichnet ein optimal arbeitender Biogasproduzent bei einem Marktpreis von 4 Cent pro Kilowattstunde ein jährliches Minus von 27.000 Euro.
Betroffen sind vor allem Betreiber, die erst kürzlich in hochwertige Technik investiert haben, um ihre Anlagen besonders gut auszulasten. Sinnvolle Anlagenerweiterungen und Effizienzsteigerungen werden damit unwirtschaftlich, da die Beschränkung zum Zeitpunkt der Planung und Installierung nicht absehbar war und ein erheblicher Gewinnanteil durch den Gesetzgeber im Nachhinein gestrichen wurde. Die mit der EEG-Novellierung eingeführte Höchstbemessungsleistung stellt aus Sicht der Klagegemeinschaft einen rechtswidrigen Eingriff in das von Art 14 Grundgesetz geschützte Eigentum dar.
In der Verfassungsbeschwerde soll der Nachweis geführt werden, dass sich die Beschränkung überhaupt nicht auf die EEG-Umlage auswirkt.
- EEG 2014: Regierung stärkt Bestandsschutz bei Biogas
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