
Das Risiko sei größer 50 Prozent, sagt der Bausachverständige Frank Deitschun dem Bayrischen Rundfunk BR, „dass eine Energieberatung in die falsche Richtung geht, dass die Immobilieneigentümer viel Geld ausgeben und keinen Ertrag haben“. Kurz: Sie sparen trotz teurer und aufwendiger Maßnahmen gar keine Energie ein.
Schlechte Energieberatung kann also kostspielige Folgen haben. Einen Grund sieht Deitschun darin: Der Beruf des Energieberaters ist nicht geschützt. Jeder kann sich so nennen. Seiner Erfahrung nach gibt es unter den Energieberatern „sehr viele Dilettanten“.
Der BR zeigt ein Beispiel bei dem der vorgelegte Sanierungsfahrplan nur so vor Fehlern strotz: Fotos von einem fremden Haus, ein völlig falsches Baujahr bei der Heizung und eine angeblich ungedämmte Kellerdecke, die schon seit Jahren eine Dämmung hat.
Im Übrigen hat auch die Stiftung Warentest vor Jahren schon über die Energieberatung bei der Haussanierung einen sehr kritischen Bericht vorlegt - noch vor der Energiewende. „Das Ergebnis stimmt nachdenklich“, heiß es dort.
Plusminus: Abzocke bei der Energieberatung?

Das ARD-Magazin Plusminus warnt in einer aktuellen Sendung vom 21.06.2023 über „Abzocke bei der Energieberatung“. Doch wer für energetische Sanierungsmaßnahmen staatliche Fördermittel beantragen will, ist verpflichtet, sich von einem auf der Webseite der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) gelisteten Energieeffizienz-Experten beraten zu lassen.
Die Liste umfasst Expertinnen und Experten, die Immobilienbesitzer bzw. Unternehmen in Energieeffizienz-Fragen beraten dürfen – sei es im Rahmen der Beantragung staatlicher Förderprogramme der KfW für energieeffizientes Bauen und Sanieren oder im Rahmen einer vom BAFA geförderten Energieberatung. Alle eingetragenen Expertinnen und -Experten der Energieeffizienz-Expertenliste müssen ihre Qualifikation im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren bei der Aufnahme in die Liste nachweisen.
Stefanie Koepsell vom Deutschen Energieberater-Netzwerk in Offenbach verweist darauf, dass die Energieeffizienz-Experten-Liste der dena die einzige Möglichkeit für Verbraucher sei, nach ausgewiesenen Experten aus dem Bereich Energieberatung zu suchen.
Vor Ort-Begehung wird obligatorisch
Dass es schwarze Schafe gibt, hat nun auch die Politik erkannt und zum 01.07.2023 die Regeln zur Ausstellung eines Sanierungsfahrplans verschärft: Während seit der Corona-Zeit auch eine komplett digitale Abwicklung der Energieberatung möglich war, ist mit der neuen Förderrichtlinie eine Datenaufnahme vor Ort obligatorisch, berichtet Alexandra Schneider von energie-fachberater.de.
Eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes durch den Energieberater ist also obligatorisch. Wie Schneider weiter berichtet, müssen Energieberater den Ist-Zustand des Wohngebäudes nicht persönlich vor Ort aufnehmen. Die Vor-Ort-Begutachtung könne demnach auch von einem geeigneten Dritten vorgenommen werden, wenn dieser nach verantwortlicher Einschätzung des beauftragten Energieberatungsunternehmens, hierfür geeignet ist.
Energieberatungen für Wohngebäude können zukünftig nur noch gefördert werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSPF) mit der aktuellen iSFP-Druckapplikation erstellt wird. Dies gilt für Förderverfahren mit Antragstellung ab dem 1. Juli 2023. Damit wird die Vergleichbarkeit und Qualität von Beratungsberichten weiter erhöht.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.