Es gibt zwei verschiedene Verfahren zur Genehmigung einer
Biogasanlage, die jeweils unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen:
das
baurechtliche Genehmigungsverfahren und
das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
Ob die Anlage im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) genehmigungsbedürfig ist, hängt von Menge und Art des Inputs sowie der Kapazität und Leistung der Anlage ab. Biogasanlagen in Zusammenhang mit genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage fallen ebenfalls unter das BImSchG. Beim immissionsschutzrechtlichen Verfahren ist ein Geruchsgutachten notwendig. Rechtsexperte Volkmar Nies von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen empfiehlt, sich für einen Gutachter an die Genehmigungs
behörde zu wenden. Die Kosten für ein solches Gutachten belaufen sich zwischen 5.000 und 10.000 Euro.
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