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Biogas

Erste Schritte zur Biogasanlage

am Montag, 25.06.2012 - 16:47 (Jetzt kommentieren)

Der Bau einer Biogasanlage bedarf spezieller Genehmigungsverfahren und entsprechender Gutachten. In einigen Fällen muss der Landwirt ein Geruchs- und Lärmgutachten erstellen lassen.

Es gibt zwei verschiedene Verfahren zur Genehmigung einer Biogasanlage, die jeweils unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen:
 
• das baurechtliche Genehmigungsverfahren und
• das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
 
Ob die Anlage im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) genehmigungsbedürfig ist, hängt von Menge und Art des Inputs sowie der Kapazität und Leistung der Anlage ab. Biogasanlagen in Zusammenhang mit genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage fallen ebenfalls unter das BImSchG. Beim immissionsschutzrechtlichen Verfahren ist ein Geruchsgutachten notwendig. Rechtsexperte Volkmar Nies von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen empfiehlt, sich für einen Gutachter an die Genehmigungsbehörde zu wenden. Die Kosten für ein solches Gutachten belaufen sich zwischen 5.000 und 10.000 Euro.
 
Hören Sie das gesamte Interview mit Volkmar Nies im Podcast in unserer Mediathek ...

Vorgespräche führen und Konflikte vermeiden

Neben einem Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde sollte der Landwirt frühzeitig mit Nachbarn und der Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen, empfiehlt das Biogas Forum Bayern. Die rechtzeitig geführten Gespräche sollen Konflikte vorbeugen. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Anwohner gegen die Anlage klagen und zusätzliche Geruchs- und Lärmgutachten einfordern. Das bayerische Biogasforum empfiehlt Gespräche mit:
  • Nachbarn
  • Gemeindeverwaltung
  • Stromabnehmern und möglichen Wärmeabnehmern
  • Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • zuständige Genehmigungsbehörden

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