Konkret will das Bundeswirtschaftsministerium die Möglichkeiten zur Stromerzeugung aus Solaranlagen und Biogas ausweiten. Ein entsprechender Vorschlag sei an die anderen Ministerien verschickt worden, verlautete am Dienstag (6.9.) aus dem Haus von Minister Robert Habeck (Grüne).
Dazu sollen mehrere Gesetze geändert werden. Ende Juli hatte Habeck bereits angekündigt, die Deckelung für Biogas- und Photovoltaikanlagen aufzuheben.
Das Bundesfinanzministerium will außerdem steuerliche Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen abbauen. Das geht aus einem internen Papier des Ministeriums hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Sonderförderung für Biogasanlagen geplant
Nach Habecks Plänen soll es eine Krisen-Sonderausschreibung für Solaranlagen mit einem Volumen von 1.500 Megawatt geben, um den Ausbau voranzutreiben. Sie ist für den 15. Januar geplant. Regelungen zur Begrenzung der Einspeisung aus Solaranlagen ins Netz im Sinne der Netzstabilität sollen früher fallen als bislang geplant.
Zudem sollen für die Zeit bis einschließlich 2024 Sonderregelungen zur Förderung von Biogasanlagen geschaffen werden. Die zusätzliche Stromproduktion aus Biogas soll den Verbrauch von Gas zur Stromerzeugung drücken.
Lindner will bürokratische Hürden für Solaranlagen abbauen
In dem Papier von Finanzminister Lindner heißt es zudem, viele Bürger würden aus bürokratischen Gründen die Installation von Solaranlagen - insbesondere auf Wohngebäuden - scheuen. Es bedürfe daher „weiterer Impulse“, um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland zu beschleunigen.
Das Ministerium schlägt dazu unter anderem eine Steuerbefreiung für Einnahmen aus Solaranlagen, den Wegfall von Steuererklärungspflichten und einen niedrigeren Umsatzsteuersatz bei der Lieferung von Photovoltaikanlagen vor.
Erleichterungen auch bei der Steuerberatung für Solarstromerzeuger
Auch sollen nach dem Willen des Finanzministeriums Lohnsteuerhilfevereine künftig zu steuerlichen Fragen, die mit Solaranlagen zusammenhängen, beraten dürfen. Dafür soll ihre Beratungsbefugnis erweitert werden. Nach derzeitiger Rechtslage haben diese Vereine unter anderem dann keine Befugnis, zu beraten, wenn umsatzsteuerpflichtige Umsätze entstehen. Das sei bei Photovoltaikanlagen, mit denen Strom in das Netz eingespeist werde, regelmäßig der Fall, heißt es in dem Papier.
So dürfen nach der aktuellen Regelung Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder bei der Installation einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowatt nicht beraten. Das Ministerium plant dem Papier zufolge, die Beratungsbefugnis bis zu dieser Leistungsgrenze zu erweitern.
Kleinere Solaranlagen werden von der Ertragssteuer befreit
Die anvisierte Ertragssteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen soll laut Entwurf für Anlagen auf Einfamilienhäusern von bis zu 30 Kilowatt und bis zu 15 Kilowattt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern gelten.
Nach dpa-Informationen ist das Maßnahmenpapier aus dem Haus von Christian Lindner (FDP) innerhalb der Bundesregierung noch nicht final abgestimmt.
Das Stromnetz soll ertüchtigt werden
Schließlich soll die Transportkapazität des Stromnetzes erhöht werden, damit Offshore-Leitungen und Flüssiggas-Anlagen besser angeschlossen werden können. Für den verpflichtenden Betrieb von Gasspeichern soll eine Entschädigungsregelung für bestimmte Umstände eingeführt werden. Die Verfahren zur Einrichtung von Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Lubmin sollen weiter beschleunigt werden. Mit Material von dpa
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