Im Einklang mit der Position des FvB betonte vergangene Woche der Deutsche Bauernverband (DBV) ebenfalls die Rolle von Gülle als Wirtschaftsdünger, der nicht als Abfall eingestuft werden dürfe, auch bei Vergärung in einer Biogasanlage. In einem Schreiben an die agrar- und umweltpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen warnt der Bauernverband, die Folgen der Einstufung von Gülle für die Vergärung als Abfall wären immens. Rund 6.500 Biogasanlagen in Deutschland würden als Abfallerzeugungsanlagen umfangreichen zusätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen, Auflagen sowie Berichts- und Überwachungspflichten unterliegen.
Als Abfallerzeugungsanlagen würden auch sämtliche Güllelager und Gülletransporte dem Abfallrecht unterliegen. Dabei wird der Erfolg der Energiewende im Bereich Biomasse entscheidend von der Frage abhängen, welche Anforderungen Biogasanlagen neben dem bestehenden Umwelt-, Genehmigungs- und Düngerecht einhalten müssen, prophezeit der DBV. Nach seiner Auffassung erfüllt der Regierungsentwurf, in dem Gülle nicht als Abfall eingestuft ist, die EU-Abfallrahmenrichtlinie bereits jetzt. Der DBV fordert, an dem Regierungsentwurf festzuhalten und im Zweifel die in Deutschland getroffene Auslegung des EU-Rechts vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigen zu lassen.
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