Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Aus der digitalen Ausgabe

Pflicht für Biogasanlagen: Gülle- und Gärrestelager gasdicht abdecken

Um den Anforderungen der TA-Luft zu entsprechen, ist die gasdichte Abdeckung der Gärrestlager eine interessante Option.
am Sonntag, 25.06.2023 - 05:00

Betreiber von bestehenden Biogasanlagen müssen ihre Gülle- und Gärrestlager bald gasdicht abdecken. Dafür müssen sie in eine künstliche Abdeckung investieren.

Für bestehende Biogasanlagen ist es ab Dezember 2026 Pflicht die Ammoniak- und Geruchsemissionen um 85 Prozent gegenüber der Lagerung in offenen Behältern zu reduzieren.

Betreiber von Biogasanlagen müssen in künstliche Abdeckungen investieren

Die Minderung dieser Emissionen lässt sich nicht durch eine natürliche Schwimmdecke realisieren. Betreiber müssen zusätzlich in eine künstliche Abdeckung investieren, wie zum Beispiel in ein Zeltdach, eine Schwimmfolie oder einen Schwimmkörper.

Welche gasdichten Abdeckungen sich eignen und wie Sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können, erfahren Sie in unserer digitalen Ausgabe.

Digitale Ausgabe agrarheute

Dies war eine stark verkürzte Zusammenfassung des Originalbeitrags.
Lesen Sie jetzt den ausführlichen Fachartikel und testen Sie unverbindlich die digitale Ausgabe agrarheute.

Wenn Sie bereits ein digitales Abo haben, geht es hier entlang.