Für bestehende Biogasanlagen ist es ab Dezember 2026 Pflicht die Ammoniak- und Geruchsemissionen um 85 Prozent gegenüber der Lagerung in offenen Behältern zu reduzieren.
Betreiber von Biogasanlagen müssen in künstliche Abdeckungen investieren
Die Minderung dieser Emissionen lässt sich nicht durch eine natürliche Schwimmdecke realisieren. Betreiber müssen zusätzlich in eine künstliche Abdeckung investieren, wie zum Beispiel in ein Zeltdach, eine Schwimmfolie oder einen Schwimmkörper.
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