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Regierung beschließt Entwurf der EEG-Novelle

am Dienstag, 07.06.2011 - 15:38

Berlin - Das Bundeskabinett hat sich gestern auf den Entwurf des novellierten Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) geeinigt. Das Gesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft trefen soll, enthält fünf Kernelemente.

"Mit dem Kabinettsbeschluss sind die Weichen für eine umweltfreundliche, sichere und von Wirtschaft und Verbrauchern tragfähige Energieversorgung der Zukunft gestellt", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner am Montag. Die Bioenergie soll darin als bedeutender erneuerbarer Energieträger in den Nutzungsbereichen Wärme und Strom weiter ausgebaut werden, heißt es in einer Presseerklärung des Bundeslandwirtschaftsministeriums weiter. Dabei kämen vor allem die Stärken der nachwachsenden Rohstoffe zum Tragen, wie zum Beispiel die Speicherfähigkeit und die dezentrale Erzeugung und Energieversorgung im ländlichen Raum unter anderem mittels Reststoffen.
 
Schwachstellen in der Förderung und unerwünschte Nebeneffekte, die im Rahmen einer umfangreichen Evaluation ermittelt wurden, sollen mit dem neuen EEG abgebaut werden. "Wir werden den eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Nutzung von Biomasse für eine umweltfreundliche und sichere Energieversorgung mit der Landwirtschaft konsequent fortsetzen", sagte Aigner.

Die Kernelemente des neuen EEG, das am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll:

  1. Die Flächenkonkurrenz soll entschärft werden: Um die Konkurrenz zwischen Biogas- und Lebensmittelproduktion zu verringern, wird der Einsatz von Rest- und Abfallstoffen künftig besser gefördert. So wird beispielsweise der Einsatz von mindestens 80 Prozent Gülle mittels einer zusätzlichen Vergütungsstufe bei 75 kW als Sondertatbestand wirtschaftlich möglich sein. Dadurch werden bisher gering genutzte energetische Potenziale erschlossen. Außerdem wird durch die Vermeidung von Treibhausgasen ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
  2. Der Maiskonzentration wird entgegengewirkt: Der Einsatz von Mais- und Getreidekorn in Biogasanlagen wird auf maximal 50 Prozent begrenzt. Starke regionale Anbaukonzentrationen von Mais werden dadurch eingeschränkt.
  3. Durch Abbau von Überförderungen werden Kosten für private Haushalte gesenkt: Die künftige Förderung von Biomasseanlagen richtet sich klar am Gesichtspunkt der Kosteneffizienz aus. So wird für Anlagen mit einer Bemessungsgrundlage von mehr als 500 kW die Vergütung innerhalb der Rohstoffklasse I auf 5 ct/kWh gesenkt.
  4. Beitrag der nachwachsenden Rohstoffe zur Netzstabilität wird deutlich ausgebaut: Mit neuen Anreizen, wie der Flexibilitätsprämie und der verpflichtenden Einführung einer Marktprämie für Biogasanlagen größer als 500 kW, soll eine bedarfsgerechte Verstromung/Einspeisung gefördert werden. In einer Übergangszeit bis zum 1. Januar 2014 können die entsprechenden Vermarktungsstrukturen schrittweise aufgebaut und optional langfristig auch durch kleinere Anlagen genutzt werden.
Das Vergütungsmodell soll stark vereinfacht und weniger bürokratisch in der Handhabung werden: Künftig wird bei der Vergütung nur noch zwischen einer Grundvergütung und zwei Rohstoffvergütungsklassen unterschieden. Die Vergütungshöhe erfolgt dabei anteilig, basierend auf dem Energiegehalt des jeweiligen Einsatzstoffs, und ermöglicht so eine gemischte Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen und anderer Biomasse wie zum Beispiel Rest- und Abfallstoffe, darunter insbesondere Gülle.