Im Februar 2022 kam es in Reichenberg im Landkreis Würzburg in Bayern zur Sabotage an einer Biogasanlage. Infolgedessen liefen 1.000 Kubikmeter Gärreste aus. agrarheute berichtete über den Fall.
Wie das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Würzburg in einer gemeinsamen Presseerklärung berichten, sei man nun in den Ermittlungen deutlich weiter gekommen. Ein Mann sei dringend tatverdächtig.
Entnahmeluken an Biogasanlage geöffnet: Immenser Sachschaden
Ein zunächst Unbekannter hatte in der Nacht zum 15. Februar 2022 an der Biogasanlage zwei Entnahmeluken offenbar vorsätzlich geöffnet, sodass die Gärreste über einen Zeitraum von bis zu zwei Stunden austreten konnten. Hierdurch entstand ein Sachschaden, der sich dem aktuellen Sachstand nach auf mindestens 64.000 Euro belaufen dürfte, so die Polizei.
Bereits im Zuge der ersten Ermittlungen habe sich ein Anfangsverdacht gegen den Mann ergeben, erklärt das Polizeipräsidium Unterfranken. Um die Ermittlungen in dem Fall voranzutreiben, gründete die unterfränkische Polizei eigens eine Ermittlungskommission. Die nun vorliegenden Ergebnisse würden laut der Presseerklärung den Verdacht erhärten, dass er die Gärreste vorsätzlich freigesetzt habe.
Brand in Biogasanlage: Wohnungsdurchsuchung bei Verdächtigem
Bereits in der Nacht zum 05. Juli 2021 war bei einem Brand in derselben Biogasanlage ein beträchtlicher Sachschaden entstanden. Mit den Ermittlungen zur Brandursache war die Kriminalpolizei Würzburg betraut. Nach und nach würden sich hierbei Hinweise darauf verdichten, dass das Feuer vorsätzlich gelegt worden war. Aufgrund bisheriger Ermittlungserkenntnisse richte sich auch hier ein Tatverdacht gegen den Mann, wie die Polizei meldet.
Am vergangenen Donnerstag sei ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten vollzogen worden. Die Beamten hätten laut eigener Aussage dabei Datenträger sichergestellt, die nun noch ausgewertet werden müssen.
Sabotage an Biogasanlage: Tatmotive und Gesamtschaden unklar
Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen seien nach wie vor die jeweiligen Tatmotive und das Gesamtausmaß des Schadens, der durch das Freisetzen der Gärreste entstanden ist, erklärt das Polizeipräsidium Unterfranken.
Bezüglich der hier angegebenen Mindestschadenshöhe von 64.000 Euro sei anzumerken, dass verschiedene Rechnungsposten noch ausstünden.
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