Die Kürzung des Güllebonus für bereits in Betrieb gegangene Anlagen, die überproportionale Förderung von größeren Anlagen über 500 kW und die Beschränkung des Einsatzes von Mais sowie Getreidekörnern müssen nach Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen dringend korrigiert werden. Die detaillierten Fakten dazu hat der Verband in einem Positionspapier zusammengefasst. Er wird damit in Abstimmung mit dem Deutschen Bauernverband die Bundestagsabgeordneten ansprechen.
Rückwirkender Eingriff in Vergütungsstruktur 'rechtlich unzulässig'
Die Energiewendegesetze durchlaufen derzeit mit Hochdruck die politischen Beratungen. Den rückwirkenden Eingriff in die Vergütungsstruktur über die Kürzung des Güllebonus wertet das Landvolk als rechtlich unzulässig und sieht sich dabei in Übereinstimmung mit der EU-Kommission.
Bei der Größenstaffel sieht der Verband eine erhebliche Besserstellung größerer Anlagen mit einer Leistung von mehr als 500 kW. Die überproportionale Förderung wird auch mit Blick auf die agrarstrukturellen Verwerfungen und die schwindende Akzeptanz für Großanlagen in den Dörfern als problematisch und daher korrekturbedürftig eingestuft.
Die Vorschriften für einen maximalen Maisanteil mit 50 Prozent in der Biogaserzeugung sieht der Verband ebenfalls kritisch. Sollte Mais als effizienteste Energiepflanze limitiert werden, würde sich der Flächendruck zusätzlich erhöhen. Die geforderte Mindestwärmenutzung wird als K.O.-Kriterium eingestuft.
Anpassungen im Baugesetzbuch nötig
Zur Erleichterung im weiteren Ausbau von Biogasanlagen als einem Baustein erneuerbarer Energien sieht die vorliegende Gesetzesnovelle den Verzicht auf das sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip bei den NaWaRo-Anlagen (nachwachsende Rohstoffe) vor. Darauf sollte der Gesetzgeber verzichten und eine klare Trennung von NaWaRo-Anlagen und solchen zur Vergärung von Abfällen beibehalten. Schließlich sieht der Verband über das EEG hinaus Anpassungen im Baugesetzbuch als notwendig an, um die Energiewende zu beschleunigen.
'Mindeswärmenutzungsgrad ein K.O.-Kriterium'
Auch der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) fordert in dem anstehenden parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag inhaltliche Korrekturen für die Bioenergie ein. "Viele Regelungen für Bioenergie im EEG-Gesetzesentwurf haben nichts mehr mit Energiewende und Investitionssicherheit zu tun", so Helmut Lamp.
Der Mindestwärmenutzungsgrad von 60 Prozent sei ein absolutes K.O.-Kriterium für neue Bioenergieanlagen, egal welcher Größe. Die grundsätzlich anzustrebende stärkere Wärmenutzung sollte daher wie bisher über den KWK-Bonus angereizt werden. Die Auszahlung des KWK-Bonus könne an eine externe Mindestwärmenutzung von 25 Prozent gekoppelt werden, schlägt der BBE vor.
Absolut inakzeptabel sei die verpflichtende Marktprämie anstelle des EEG für Biogasanlagen oberhalb von 500 Kilowatt Leistung ab 2014. Der BBE lehnt grundsätzlich das vorgeschlagene Modell der gleitenden Marktprämie ab, da es in der jetzigen Ausgestaltung unzureichende Anreize für Bioenergieanlagen in der Direktvermarktung biete und klein- und mittelständische Unternehmen deutlich benachteilige. Stattessen schlägt der BBE eine Weiterentwicklung des Grünstromprivilegs vor. Anstelle der Begrenzung des Grünstromprivilegs auf 2 Cent/kWh müsse eine Anhebung auf 3 Cent/kWh sowie die Gewährung der Boni für Bioenergieanlagen auch während der Direktvermarktung erfolgen.
Eine Begrenzung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn auf 50-Masseprozent bei der Produktion von Biogas lehnt der BBE kategorisch ab. Regelungen zum Anbau von Biomasse seien im entsprechenden landwirtschaftlichen Fachrecht vorhanden, dass EEG dürfe hier nicht mit weiteren Anforderungen verkompliziert und überfrachtet werden.
Überhaupt nicht nachvollziehbar sei die vollständige Streichung der Förderung von flüssiger Biomasse aus dem EEG. Zum einen sei die Nachhaltigkeit von flüssiger Biomasse über die Nachhaltigkeitsverordnung sichergestellt, zum anderen können auch Pflanzenöl-BHKW zukünftig einen wichtigen Beitrag zur bedarfsgerechten Stromerzeugung leisten.
Video: Beim Gülle-Bonus muss nachgebessert werden (9. März 2011)
Video: Beim Gülle-Bonus muss nachgebessert werden (9. März 2011)
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