Bei der Vergärung von Bioabfällen soll es bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 500 kW zunächst 15,26 Cent/kWh und bis 20 MW dann 13,38 Cent /kWh geben. Für Strom aus der Vergärung von Gülle haben die Anlagebetreiber einen Anspruch auf 23,73 Cent/kWh für Anlagen mit höchstens 75 kW installierter Leistung.
Die Vergütungen für Strom aus Biomasse, Bioabfällen und Gülle will die Bundesregierung ab 2016 reduzieren, und zwar vierteljährlich um 0,5 Prozent (%). Sollte der Zubau größer ausfallen als vorgegeben, erhöht sich die Absenkung für alle Anlagen auf 1,27 %.
Die garantierte Einspeisevergütung will die Bundesregierung auch künftig für 20 Jahre zahlen. Einige Spezifikationen im Gesetzestext sollen klarstellen, dass sich dieser Zeitraum nicht durch den späteren Austausch oder Zubau von Generatoren oder anderen Anlagenkomponenten verlängert.
Die Direktvermarktung wird für neue Anlagen verpflichtend. Das soll die Integration der erneuerbaren Energien in den nationalen und europäischen Strommarkt verbessern. Die Einführung erfolgt in Stufen, indem eine Bagatellgrenze eingeführt und jährlich abgesenkt wird.
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