Obwohl Biogaserzeugung aus Abfällen ein zukunftsweisendes Abfallwirtschafts- und Energieerzeugungssystem ist, vergären Biogasanlagen erst ein Drittel der anfallenden Abfälle. Und dass, obwohl die Menge an produzierten organischen Abfällen beachtlich ist – rund 0,5 t jährlich pro Person. Damit haben die Abfallanlagen ein gewaltiges Potenzial.
Nutzungs- und Flächenkonkurrenz sinkt
Bioenergie aus Abfällen hat gleich einen doppelten Vorteil: Die Treibhausgasemissionen der Bioabfallbehandlung sinken und es besteht keine Nutzungskonkurrenz um die Rohstoffe wie Getreide und Raps. Das Beste ist, dass sich die vergorenen Bioabfälle einfach kompostieren lassen. Sie sind ein prima Dünger.
Im Gegensatz zur Biogasproduktion aus Mais besteht auch keine Flächenkonkurrenz zum Anbau von Lebensmitteln und es entsteht kein zusätzlicher Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Treibstoffen für die Feldarbeit. Trotz dieser Vorteile wird in ganz Deutschland jedes Jahr nur etwa eine Bioabfallvergärungsanlage gebaut.
Abfallrechtlich oder baurechtlich genehmigte Anlage?
Ganz einfach macht es die Bürokratie nämlich nicht: Der Einsatzstoff entscheidet, ob die Anlage als abfallrechtlich genehmigte Anlage zu betreiben ist oder nach dem Baurecht im landwirtschaftlichen Bereich. Ob der Stoff dem Abfallrecht unterliegt, ist eine Detailfrage, die sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ergibt.
Die Anforderungen an Einsatzstoffe, die dem Abfallrecht unterliegen und als geeignete Bioabfälle zur Verwertung in einer Biogasanlage definiert sind, ergeben sich dann aus der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Wie Betreiber trotz vieler Hürden erfolgreich Abfallvergärungsanlagen betreiben, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Energie Special-Hefts.
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