Berlin Von den Vorschlägen der EU-Kommission zum Abschöpfen der Übergewinne sind Biogasbauern massiv betroffen. Das fürchtet zumindest Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB). Die Europäische Kommission legte gestern (14.9.) ihre Vorschläge vor zum Bewältigen der Energiekrise. Demnach sollen unter anderem europäische Stromerzeuger alle Strommarkterlöse von mehr als 18 Cent/kWh Strom an den Staat abtreten. Auch bei der Bioenergie (Ausnahme Biomethan) sollen Einnahmen jenseits dieser Preisgrenze abgeschöpft werden. Zustimmen müssen nun die Energieminister der Mitgliedsländer.
Nach Rosteks Auffassung muss es in der aktuellen Situation das oberste Gebot sein, dass in Kraft-Wärme-Kopplung betriebene Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen jede mögliche Kilowattstunde (kWh) Strom einspeisen. Mit dem Vorschlag der EU-Kommission, alle Einnahmen oberhalb von 18 Cent pro kWh Strom abzuschöpfen, sei jedoch das genaue Gegenteil zu befürchten, so Rostek.
Kosten sind höher als 18 Cent/kWh
Nach Angaben des Hauptstadtbüros betrugen die Kosten schon vor Jahren in etwa auf Höhe der Abschöpfungsgrenze. Aufgrund steigender technischer Anforderungen mit entsprechendem Investitionsbedarf sowie allgemein steigenden Preisen für Reparaturen, Wartung und Anlagentechnik haben sie sich weiter erhöht.
Seit der aktuellen Energiekrise sind die Preise für landwirtschaftliche Ressourcen und Kraftstoffe bekanntermaßen sehr stark angestiegen, so dass die Anlagen nun auch mit sehr hohen Brennstoffkosten zu kämpfen haben.
Rostek warnt daher. „Den Anlagen die grundsätzliche Möglichkeit zu nehmen, die durch die Krise verursachten höheren Brennstoffkosten durch zusätzliche Erlöse auf dem Strommarkt zumindest teilweise zu kompensieren, würde zu einem starken Rückgang der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse führen sowie zu einer massiven Investitionsunsicherheiten bei den Betreibern“.
Daher behindern die EU-Pläne, die Absicht der Bundesregierung, mehr Biogas in den Markt zu bringen, sowie die im Koalitionsvertrag festgelegten Ausbauziele für erneuerbare Wärme.
Nicht nur Biomethan-Anlagen freistellen
Wenn Biomethan-Anlagen von der Kappung ausgenommen werden, sollten auch bei anderen Bioenergieanlagen wie Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen mit direkter Verstromung nicht abkassiert werden, verlangen die Bioenergieverbände. Die Gasspeicher an Biogasanlagen seien ebenso Energiespeicher und könnten flexibel und saisonal Energie zur Verfügung stellen.
Der Anreiz für das Bereitstellen dieser Flexibilität ist laut HBB der mögliche Mehrgewinn am Spotmarkt in Zeiten, wo weniger Strom aus Wind- und Solaranlagen eingespeist wird und Preise über dem Durchschnitt liegen. Mit einer Obergrenze von 18 ct/kWh verlieren die Anlagen damit den finanziellen Anreiz für eine flexible Fahrweise.
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