Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse für die Gebote von Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. April 2020 veröffentlicht. Zum Gebotstermin wurde ein Volumen von rund 168 MW ausgeschrieben. Es wurden allerdings nur 41 Gebote mit einem Volumen von rund 90 MW eingereicht. „Das ist erneut ein klares Signal, dass die Ausschreibungsbedingungen nicht die Kosten der Betriebe decken“, schließt Sandra Rostek, Leiterin der Hauptstadtbüros Bioenergie, im Namen der Bioenergieverbände.
Das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) hatte erst kürzlich errechnet, dass lediglich bei 16 Prozent der Biomasseanlagen die durchschnittlichen Stromgestehungskosten unterhalb der Gebotshöchstwerte liegen. „Im Umkehrschluss bedeutet das: 84 Prozent der Anlagen sind von vorneherein de facto von einer Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen“, kritisiert die Leiterin des Hauptstadtbüros. Die Bioenergieverbände fordern daher eine Anhebung der Gebotshöchstwerte um zehn Prozent.
Nächster Ausschreibungstermin ist am 1. November 2020
Insgesamt waren 38 Gebote mit einem Volumen von rund 90 MW erfolgreich, darunter befanden sich fünf Neuanlagen. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt rund 14,00 ct/kWh. In der Vorrunde im November 2019 lag er noch bei rund 12,5 ct/kWh gestiegen.
Der nächste Ausschreibungstermin für Biomasseanlagen ist am 1. November 2020.
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