Grenzwerte bei Pelletheizungen steigen
Für Pelletheizungen gelten ab Januar 2015 neue Grenzwerte für die Emissionen von Feinstaub und Kohlenmonoxid. Statt 60 mg/m3 dürfen dann nur noch 20 mg/m3 Feinstaub im Abgas enthalten sein.
Für Pelletheizungen gelten ab Januar 2015 neue Grenzwerte für die Emissionen von Feinstaub und Kohlenmonoxid. Statt 60 mg/m3 dürfen dann nur noch 20 mg/m3 Feinstaub im Abgas enthalten sein.
Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft verlangen dringend, von den geplanten Änderungen der TA Luft Abstand zu nehmen.
Das Unternehmen Hanskamp hat eine Toilette für Kühe entwickelt. Das System soll die Ammoniakemissionen im Stall senken.
Die Debatte um Feinstaub- und Stickoxid-Grenzwerte schlägt hohe Wellen. Lungenspezialisten kritisieren jedoch die Studien.
In einer Studie zeichnet das Thünen-Institut ein positives Bild von den Potenzialen des Ökolandbaus für Umwelt und Gesellschaft.