EEG mit fester Einspeisevergütung erhalten
Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) muss mit dem Prinzip einer festen Einspeisevergütung erhalten bleiben, die Vergütungshöhe jedoch überprüft werden. Wir wollen eine Steuerung über den Preis und nicht über die Menge. Daher lehnen wir einen Ausbaudeckel grundsätzlich ab.
Industrierabatte europarechtskonform abbauen
Die überzogenen Industrierabatte von der EEG-Umlage müssen europarechtskonform abgebaut werden, in dem sich die Ausnahmebedingungen an der EU-Strompreiskompensationsrichtlinie orientieren und weiterentwickelt werden.
Gegebenenfalls ökologischen Flexibilitätsmarkt schaffen
Ein ökologischer Flexibilitätsmarkt mit regional ausgerichtetem Kapazitätsmechanismus kann notwendig werden, um den Neubau von flexiblen und hochmodernen Gaskraftwerken, abschaltbare Lasten und Speicher anzureizen. Ein allgemeiner und alle konventionelle Anlagen umfassender Kapazitätsmarkt ist nicht erforderlich.
Mehr Eigenstromerzeugung
Gewerbliche und private konventionelle Eigenstromerzeugung soll zukünftig einen angemessenen Anteil zur Finanzierung der
Energiewende leisten. Neue Anlagen zur Eigenstromerzeugung, die keinen ambitionierten Mindestwirkungsgrad erfüllen, sind daher in die EEG-Umlage einzubeziehen. Solange die EEG- oder die KWK-Anlagen nicht durch eine Reform des EEG wirtschaftlich betrieben werden können, bleiben hocheffiziente KWK-Anlagen und Strom aus Erneuerbaren Energien sowohl im Bestand als auch bei Neuinvestitionen für den Eigenstromverbrauch weiter befreit.
Fonds für Forschungsförderung prüfen
Für die Finanzierung zukünftig anfallender Forschungs- und Entwicklungskosten soll neben der Forschungsförderung aus dem Energieforschungsprogramm der Bundesregierung auch ein EU-Beihilfe-konformer Fonds geprüft werden.
Jetzt Finanzierungsmodelle erproben
Mit Blick auf die weiter wachsende Rolle der Erneuerbaren Energien im System, müssten jetzt bereits für die nächste Phase neue Finanzierungsmodelle erprobt werden.
CO2-Zertifikatehandel wiederbeleben
Das Marktversagen des CO-Zertifikatehandels muss behoben und damit einem weiteren Anstieg der EEG-Umlage begegnet werden. Zwei Milliarden überschüssige Zertifikate müssen dauerhaft vom Markt genommen werden. Außerdem brauchen wir auch auf europäischer Ebene engagierte Klimaschutzziele sowie ambitionierte Ausbauziele für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Solange diese Punkte nicht umgesetzt sind, sollen im Immissionsrecht für neue fossile Kraftwerke ein elektrischer Wirkungsgrad von 58 Prozent verbindlich vorgegeben werden.
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