Dies ist das Ergebnis eines vom Deutschen Bauernverband (DBV) in Auftrag gegebenen Gutachtens. Professor Nico Grove vom Institut für Infrastrukturökonomie und Management der Bauhaus-Universität Weimar kommt darin zum Ergebnis, dass ein durchschnittlicher Privathaushalt 28,62 Cent im Jahr mehr für seinen Strom zahlen müsste. Unterstellt wurde eine jährliche Nutzungsvergütung für die durch Stromtrassen in Anspruch genommenen Schutzstreifenflächen in Höhe von neun Prozent, womit man sich an den staatlich zugesicherten Eigenkapitalrenditen für Netzbetreiberunternehmen orientiert. Bei einem bis 2020 unterstellten Netzausbaubedarf von 4.500 km und durchschnittlichen Grundstückswerten ergibt sich bei diesen Parametern eine maximale Strompreiserhöhung in einer Größenordnung von 0,008 Cent / kWh im Jahr 2020.
Diese Zahlen verdeutlichen nach Ansicht des DBV, dass die Einführung einer wiederkehrenden Nutzungsvergütung für die Stromverbraucher absolut tragbar und faktisch kaum spürbar ist. Für prognostizierte Erhöhungen der Stromverbraucherpreise sind ganz andere Faktoren bestimmend, wie zuletzt die Haftungsumlage für die Netzanbindung der Offshore-Windparks mit maximal 0,25 Cent/KWh. Allein würde eine mehr als 30-fache Erhöhung im Vergleich zu einer wiederkehrenden Nutzungsvergütung als Ausgleich für die zur Verfügungstellung im Privateigentum stehender Flächen bedeuten.
Dienstbarkeitsentschädigung ergänzen
Das Präsidium des DBV hatte Anfang September die Regierungskoalition dringlich zum Handeln aufgefordert, weil sonst eine Verzögerung des Netzausbaus durch fehlende Akzeptanz der Betroffenen droht. Eine dauerhafte Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen für neue Hochspannungsleitungen zu den überholten Bedingungen der vor 50 Jahren nach Aufopferungsgrundsätzen entwickelten einmaligen Dienstbarkeitsentschädigungen lehnen die Bauern entschieden ab. Da den betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben dauerhaft Entwicklungsmöglichkeiten zugunsten der gewinnorientierten Tätigkeit der Netzbetreiber genommen werden, fordert der DBV deshalb eine Ergänzung der Dienstbarkeitsentschädigung durch die Einführung einer wiederkehrenden Nutzungsvergütung.
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