Umweltbundesamt: Grenzwerte für 2021 größtenteils eingehalten
Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 10. Februar 2022 die vorläufigen Daten zu den Luftqualitätsgrenzwerten für das Jahr 2021 vorgestellt. Der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO₂) von 40 µg/m³ Luft wurde nach aktuellem Stand nur an ein bis zwei Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten.
UBA-Präsident Dirk Messner zeigte sich erfreut: "Die positive Entwicklung bei der Luftqualität der letzten Jahre setzte sich auch 2021 fort." Mit geeigneten und konsequent durchgesetzten Luftreinhaltemaßnahmen sei viel zu erreichen.
In diesem Rahmen wurde seitens des UBA die Empfehlung ausgesprochen, auf das Heizen mit Holz zu verzichten, um Grenzwerte auch in Zukunft einhalten zu können und die Belastung mit Stickoxiden zu reduzieren.
Energetische Holznutzung als Teil erneuerbarer Energien
In einem offenen Brief an UBA-Präsident Messner kritisieren der Bundesverband Bioenergie und weitere Verbände die Aussagen des UBA. Eine Empfehlung zum Verzicht auf das Heizen mit Holz sei ein Generalangriff auf die gesamte Wertschöpfungskette der Forstwirtschaft und Holzenergie.
Die unterzeichnenden Verbände fordern in Zukunft eine differenzierte Darstellung des UBA in Bezug auf moderne und effiziente energetische Holznutzung. Die ressourceneffiziente Nutzung von Holz sei ein wichtiger Bestandteil beim Vorankommen der Wärmewende.
Klimaschutz nur mit Holzwirtschaft möglich
Nach Angabe der Verbände liefert Holz in allen Formen rund zwei Drittel der erneuerbaren Wärmeenergie. Das von der Bundesregierung angestrebte Ziel, im Jahr 2030 auf 50 Prozent erneuerbare Wärme zu kommen, sei ohne den Ausbau der Holzenergie nicht erreichbar.
Einhergehend mit dem Waldumbau zur Anpassung an den Klimawandel und dem Ausbau der stofflichen Holznutzung seien viele Resthölzer und andere Holzpartien aus der Forst- und Holzwirtschaft vorhanden. Diese seien optimal für die Wärmeenergie-Nutzung geeignet.
Moderne Holzheizungen reduzieren Feinstaubemissionen
Ohne die Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen des UBA zu hinterfragen, mahnen die Verbände zu einer differenzierten Kommunikation in Bezug auf Holzheizungen.
Moderne und effiziente Holzfeuerungsanlagen ermöglichen eine Reduktion der bisherigen Feinstaubemissionen um bis zu 90 Prozent und verdoppeln die Energieeffizienz. So werden Ressourcen geschont.
Daher solle der Altbestand möglichst schnell durch moderne und effiziente Anlagen ausgetauscht werden.
Strenge Staubgrenzwerte für Holzheizungen
Staatlich geförderte Holzzentralheizungen unterliegen strengen Staubgrenzwerten und müssen 20 mg/m³ Abluft einhalten. Andere Holzkessel und Gebäudenetze mit Holzheizzentralen, die beispielsweise auch in der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) gefördert werden, unterliegen Grenzwerten von nur 15 mg/m³ Abluft. Bei Inanspruchnahme des Innovationsbonus sind es nur 2,5 mg/m³ Abluft.
Waldbewirtschaftung nachhaltig gestalten
Die multifunktionale Waldbewirtschaftung liefert einen nachwachsenden, dezentral verfügbaren Rohstoff, der nicht nur stofflich, sondern in Rest- und Abfallsegmenten auch energetisch genutzt werden kann.
Die nachhaltige Waldwirtschaft und Holznutzung leistet laut den Verbänden einen klimaschonenden Beitrag im Sinn der deutschen Bioökonomiestrategie. Die energetische Holznutzung leiste einen Beitrag zum Gelingen der Wärmewende und der Erreichung der Klimaziele.
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