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Heizungstausch

Heizungsverbot: Schornsteinfeger sollen alte Heizungen melden

Schornsteinfeger analysiert Abgase an einer Gastherme
am Sonntag, 21.05.2023 - 05:00 (7 Kommentare)

Die Wärmewende macht den Schornsteinfeger zum Ansprechpartner für die Heiztechnik. Welche Aufgaben auf Sie zukommen, erfahren Sie hier.

Die Ampel-Parteien haben sich im Streit um Vorgaben für neue Heizungen geeinigt: Der Einbau von Gas- und Ölheizungen soll laut einem abgeänderten Referentenentwurf ab 2024 nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Derzeit wird jedoch über eine Verschiebung des Verbots diskutiert.

Diese Rolle spielen Schornsteinfeger beim Kontrollieren von Heizsystemen.

30 Jahre alte Heizungen austauschen

Wenn eine Heizung das gesetzlich vorgeschriebene Alter von 30 Jahren erreicht hat, müssen Hausbesitzer die Heizung ab 2024 austauschen. Das hat die Bundesregierung im Jahr 2020 verabschiedet, denn die Klimabilanz des Gebäudesektors soll sich in Deutschland verbessern.

Durch das Gesetz sollen Anreize für Hausbesitzer geschaffen werden, um veraltete Heizungen klimafreundlich zu modernisieren. In diesem Bereich sind Schornsteinfeger Experten und gute Ansprechpartner: Deshalb müssen sie sich insbesondere auf neue Aufgaben einstellen.

Schornsteinfeger hilft beim Bestimmen des Alters von Heizungen

Wenn ein Hausbesitzer unsicher ist, wie alt die Heizung ist, kann dieser die Information auf dem Typenschild des Heizkessels ablesen. Aber auch hierbei kann der Schornsteinfeger oder auch der Heizungsinstallateur helfen: Sie kontrollieren routinemäßig bei der Überprüfung, ob die Heizung richtig installiert ist, die Rohre ausreichend isoliert sind und ob die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht ist.

Wenn der Hausbesitzer jedoch älter als 80 Jahre alt ist, darf dieser nochmals eine fossile Heizung einbauen lassen. Damit hochbetagte Menschen dies in Anspruch nehmen können, muss der Bezirksschornsteinfeger einen Altersnachweis erhalten. Das erfolgt entweder im Rahmen der Feuerstättenschau der Heizanlage oder durch eine schriftliche Selbsterklärung.

Schornsteinfeger müssen Nachweis über Arbeiten erstellen

An normalen Tagen haben die Schornsteinfeger in Deutschland bis zu 200.000 Kundenkontakte. Seitdem Habeck seine neuen Heizungspläne bekannt gegeben hat, vervielfachte sich die Anzahl laut Branchenangaben.

Künftig müssen sie Protokolle, Bescheide und Mitteilungen erstellen und den Hausbesitzern einen Nachweis über die durchgeführten Arbeiten geben.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 Euro

Wenn Hausbesitzer trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen.

Mit Material von Morgenpost

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