Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Biomasse

Grenzwerte bei Pelletheizungen steigen

am Montag, 01.09.2014 - 11:58 (Jetzt kommentieren)

Für Pelletheizungen gelten ab Januar 2015 neue Grenzwerte für die Emissionen von Feinstaub und Kohlenmonoxid. Statt 60 mg/m3 dürfen dann nur noch 20 mg/m3 Feinstaub im Abgas enthalten sein.

Am 1. Januar tritt die zweite Stufe der ersten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) in Kraft. Die meisten Hersteller von Pelletheizungen haben schon vor Monaten gemeldet, dass ihre Systeme die strengeren Grenzwerte schaffen. Und im Marktanreizprogramm gilt das Einhalten der Werte schon seit Januar dieses Jahres als Fördervoraussetzung, schreibt Silke Thole beim Fachportal enbausa.de. Allerdings reiche hier der Nachweis, dass die Werte auf dem Teststand eingehalten werden, also unter Laborbedingungen. Bei der BImSchV sei das anders: hier zählten die regelmäßigen Messungen im praktischen Betrieb. Und ob da die Grenzwerte tatsächlich eingehalten werden, ist gar nicht so sicher. Auf dem Teststand betrieben die Hersteller ihre Anlagen unter Idealbedingungen, die Messungen in der Praxis dürften daher oft schlechter ausfallen.
  • Holz-Pellets im August weiterhin günstig (19. August)... 
  • Globaler Pelletsmarkt wächst rasant (12. August)...

Heizverhalten beeinflusst Feinstaubgehalt im Abgas

"Unsere Anlagen bis 135 kW Nennleistung halten die Werte im praktischen Betrieb ein, wenn hochwertige Pellets mit dem ENplus-Siegel verwendet werden", wird etwa Frank Schönfelder vom Holzheizungshersteller KWB Biomasseheizungen zitiert. Bei anderen Brennstoffen, etwa Holzhackschnitzeln, könne man das nicht so genau sagen, da die sich zum Beispiel im Feuchtegehalt unterscheiden. Neben der Zusammensetzung des Brennstoffs sei zudem das Heizverhalten des Betreibers ein Faktor, der den Feinstaubgehalt im Abgas beeinflusse. "Bisher waren nur wir als Hersteller gefordert, 2015 kommt der Betreiber ins Spiel", bringe es Schönfelder auf den Punkt.
 
Und es komme der Installateur ins Spiel. Dass der ebenfalls ein wichtiger Faktor sei, zeigten Beobachtungen der Schornsteinfeger, die in Deutschland für die Überwachung der Feuerstätten zuständig sind. "In Bundesländern, in denen Pelletheizungen sehr verbreitet sind, werden im praktischen Betrieb weniger Grenzwertüberschreitungen gemessen", berichtet Herbert Wazula, Kaminkehrermeister, Energieberater und Mitglied im technischen Ausschuss des Bundesinnungsverbandes. Diese Beobachtung lasse den Schluss zu, dass die Erfahrung des Installateurs, die Systemauslegung und Einstellung der Pelletheizung eine Rolle spielten, so Wazula. Er schließe sich daher der Empfehlung des Deutsche Energieholz- und Pellet-Verbands (DEPV) an, wonach Verbraucher, die einen Heizungstausch planen, diesen noch in diesem Jahr realisieren sollten. "Dann sind sie in Sachen Grenzwert-Einhaltung auf der sicheren Seite."

Vielleicht gibt es Toleranzbereiche für die Feinstaubgrenze

Für Anlagen, die noch in diesem Jahr installiert werden, reiche es während der gesamten Betriebsdauer aus, die Grenzwerte der 1. Stufe der BimSchV zu erfüllen. Das Argument, dass ab 2015 mit der 2. Stufe ein aufwändigeres Messverfahren erforderlich wird, das zusätzliche Kosten verursacht, halte der Kaminkehrermeister für vernachlässigbar.
 
Was das Einhalten der Feinstaubgrenzwerte bei den Praxismessungen ab 2015 anbelangt, so ist das letzte Wort anscheinend noch nicht gesprochen. Im Gespräch ist, das der Gesetzgeber Toleranzen zugesteht. 

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...