Hackschnitzelheizungen können eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten. Das erste Zuschusslevel vom Staat beträgt 35 Prozent auf alle förderfähigen Anlagen. Eine entsprechende Liste befindet sich auf der Webseite des Amts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In einer zweiten Liste werden die besonders innovativen Anlagen aufgeführt. Meist betrifft das einen elektrostatischen Abscheider, wodurch zusätzliche 5 Prozent Förderung möglich sind. Einige der aufgeführten Kessel sind aber auf Pellets beschränkt. Daher sollte man genau hinsehen.
Nicht nur der Hackschnitzelkessel wird gefördert
Wird eine alte Ölheizung ersetzt, kommen nochmals 10 Prozent Förderung dazu. Erfolgt die Installation der neuen Heizung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich die Förderung nochmals um 5 Prozent. Insgesamt sind so bis zu 55 Prozent an Zuschüssen möglich. Dabei werden nicht nur die Anschaffungskosten des Kessels zugrunde gelegt, sondern auch alle nötigen Komponenten wie Pufferspeicher, Pumpen, Solarthermie sowie Rohre, Kamine und Entsorgungskosten der alten Heizung mit berücksichtigt.
Alle Anträge müssen vor dem ersten Handgriff gestellt werden
Maximal dürfen sich die eingereichten Rechnungen bei Wohngebäuden auf 60.000 Euro pro Wohneinheit summieren. Alles darüber hinaus wird nicht mehr gefördert. Bei Nicht-Wohngebäuden werden maximal 1.000 Euro/m2 gefördert. Der Deckel liegt dann bei 15 Mio. Euro. Wichtig: Alle Anträge müssen gestellt werden, bevor der erste Handgriff getan wird.
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