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Urteil

Hackschnitzel kaufen: Wann gilt ermäßigte Umsatzsteuer und wann nicht

Hackschnitzel
am Dienstag, 18.04.2023 - 10:45 (Jetzt kommentieren)

Das Bundesfinanzministerium hat sich jetzt auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs geäußert. Somit sind Holzhackschnitzel als Brennholz zu werten.

Holzhackschnitzel können als Brennholz gewertet werden, das hatte der Bundesfinanzhof (BFH) bereits im April 2022 geurteilt. Da die Finanzverwaltung Brennholz mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent besteuert, sei dieser Steuersatz auch auf Hackschnitzel ebenso anzuwenden. Damit entspricht der BFH dem Europäischen Gerichtshof, gleichartige Produkte oder Leistungen in gleichem Umfang mit der Umsatzsteuer zu belasten, um deren Wettbewerb nicht zu verzerren. Das berichtet die Ecovis Agrar, ein Zusammenschluss zu den Themen Steuern, Recht und Betriebsführung in der Land- und Forstwirtschaft.

Werden Hackschnitzel nicht verbrannt, fallen 10 Prozent Umsatzsteuer an

Bisher sei offen gewesen, wie der ermäßigte Steuersatz in der Praxis umgesetzt werden solle. Aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums zum Urteil des BFH geht nun hervor, wann welcher Steuersatz gilt: Sind die Holzhackschnitzel zum Verbrennen bestimmt, fallen sieben Prozent Umsatzsteuer an.

Werden Hackschnitzel nicht zum Heizen genutzt, sind 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Der ermäßigte Steuersatz finde dann keine Anwendung, wenn Art und Umfang der Lieferung gegen eine Verbrennung sprechen, heißt es bei Ecovis. Und weiter: „Auf welche Lieferungen dies zutrifft und welche Auswirkungen dies in der Praxis hat, bleibt jedoch offen.“

Rechnungen für Hackschnitzel sollten mit einem Hinweis versehen werden

Für Leistungen vor dem 1. Januar 2023 kann der Lieferant noch den Regelsteuersatz von 19 Prozent statt sieben Prozent optional anwenden. Der ermäßigte Steuersatz auf Hackschnitzel ist dagegen jetzt verpflichtend. Ein Ratschlag dr Ecovis Agrar: Ausgangsrechnungen mit dem Hinweis „Hackschnitzel zum Verbrennen“ versehen. „Dadurch lassen sich Diskussionen mit der Finanzverwaltung zwar nicht vermeiden, aber zumindest vorbeugen.“

Mit Material von Ecovis Agrar

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