Auch Haushalte, die mit Holzpellets heizen, werden rückwirkend finanziell entlastet: Vorgesehen ist eine Unterstützung von maximal 2.000 Euro pro Privathaushalt.
Um den Zuschuss zu beantragen, muss eine Rechnung für die Bestellung von Pellets eingereicht werden, die vor dem 1. Dezember 2022 ausgestellt wurde.
Staat beteiligt sich mit 80 Prozent an Kosten über Referenzpreis
Der Preis für Pellets wird auf einen Referenzpreis gedeckelt, der dem Doppelten des Vorjahresdurchschnitts entspricht. Bis zu dieser Grenze müssen Kunden die Verteuerung allein tragen, so das Deutsche Pelletinstitut (Depi). An den darüberliegenden Kosten beteiligt sich der Staat mit 80 Prozent.
Ausgezahlt wird der Betrag von der jeweiligen Landesregierung und es gilt eine Bagatellgrenze von 100 Euro. Welcher Referenzpreis gilt und ab wann und wie Anträge gestellt werden können, ist weitgehend unklar. In Berlin können Besitzer von Pelletheizungen aber bereits Anträge auf den Zuschussstellen. Für den geplanten Härtefallfond werden 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt.
Auch Unternehmen profitieren von gestiegenen Energiekosten
Auch für kleine und mittlere Unternehmen, die durch die gestiegenen Energiekosten hoch belastet sind, hat die Bundesregierung finanzielle Hilfen in Aussicht gestellt. Auch hier liegt die Ausgestaltung der Antragsstellung und Abwicklung in der Hand der Bundesländer.
In diesen Bundesländern können die Härtefallhilfen für Unternehmen bereits beantragt werden:
- Berlin
- Bayern
- Nordrhein-Westfalen
- Hessen
- Thüringen (Antragsstellung nur noch bis zum 31.03.2023 möglich)
- Bremen
- Saarland
- Baden-Württemberg
- Sachsen (Antragstellung ab 12.04.2023 möglich)
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