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Heizungsstreit und Gebäudeenergiegesetz

Holzheizungen doch erlaubt und freie Heizungswahl: Das Heizungsgesetz

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am Dienstag, 27.06.2023 - 16:44 (1 Kommentar)

Freie Heizungswahl bei fehlender kommunaler Wärmeplanung. Holzheizungen sind wieder erneuerbar. Gasheizungen müssen nicht getauscht werden, wenn sie funktionieren. Der Heizungsstreit der Bundesregierung wurde heute beigelegt.

Die am heutigen Dienstag (27.06) von der Ampelkoalition erzielte Einigung sieht vor, dass, wenn ein Heizungswechsel nötig wird, es aber noch keine kommunale Wärmeplanung gibt, frei entschieden werden kann, welche Heizung eingebaut wird. Für diese Hausbesitzer gelten die Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetz erst einmal nicht.

Die Ampel hat sich außerdem darauf geeinigt, dass funktionierende Gasheizungen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden müssen. Von 2029 an soll in den verbleibenden Gasheizungen aber ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent „grünen Gase“ eingesetzt werden. Gemeint sind aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder eben auch Wasserstoff.

Ohne Einschränkungen soll das Gesetz ab dem 1. Januar 2024 nur für Neubauten gelten - und auch nur, wenn diese in Neubaugebieten entstehen. Aber auch dann wurde der Spielraum erweitert: Gasheizungen dürfen weiter eingebaut werden, wenn sie mit Wasserstoff betrieben werden könnten, was sehr viele der modernen Geräte bereits können.

Holz- und Pellet-Heizungen fallen außerdem wieder unter die Kategorie „erneuerbar“. Die Einigung sieht außerdem vor, dass in den parlamentarischen Beratungen noch weitere Ausnahmeregelungen geschaffen werden könnten, zum Beispiel für über 80-Jährige.

Gleichzeitig wird das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung verhandelt. Diese kommunalen Wärmepläne sollen voraussichtlich erst 2028 vorliegen und aufzeigen, wo Nah- und Fernwärmenetze entstehen.

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