Für kleine Waldbesitzer ohne Buchführungspflicht, die meist nicht jedes Jahr die gleiche Menge einschlagen, gab es mit den seit März geltenden Regelungen einige Unklarheiten. Jetzt steht fest: Insgesamt 75 Festmeter frisches Fichtenholz, das sind zwei bis drei Lkw-Fuhren, dürfen unabhängig von den Einschlagsbeschränkungen in jedem einzelnen Betrieb eingeschlagen und verkauft werden. Darauf hat das bayerische Landwirtschaftsministerium hingewiesen. Das Bundesagrarministerium habe eine entsprechende Bagatellgrenze von den Beschränkungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes zugesagt.
Alternativ dazu besteht die Regelung unverändert fort, dass 4,25 Festmeter je Hektar Betriebsfläche geschlagen und vermarktet werden können. Für einen 20 Hektar großen Betrieb wäre so beispielsweise eine Einschlagsmenge von 85 Festmeter zulässig.
Politik sieht unbürokratische Lösung für Kleinwaldbauern
Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber zeigte sich erfreut, dass mit der Bagatellgrenze die Situation der kleinen privaten Waldbesitzer rasch und unbürokratisch entschärft werden könne.
Der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer, begrüßte die Entscheidung des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Man dürfe allerdings nicht erwarten, dass diese Maßnahme oder auch eine Rücknahme der Verordnung, die von verschiedenen Seiten immer wieder gefordert werde, etwas an der gesamten Marktsituation ändern werde, dämpfte Auernhammer die Hoffnungen. Das liege daran, dass eigentlich genügend Holz vorhanden sei, die Sägewerke aber schon seit längerer Zeit an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiteten und die vorhandenen Holzmengen gar nicht aufnehmen könnten.
Auernhammer wies ferner darauf hin, dass mit der Holzeinschlagsbeschränkungsverordnung auch steuermindernde Effekte verbunden seien. Mit einer Aufhebung der Verordnung würden die Betroffenen die steuerlichen Vorteile verlieren. Aus diesem Grund sei die Bagatellgrenze die bestmögliche Lösung.
Einschlagsbeschränkung sollte den Markt entlasten
Der Bundesrat hatte im März mit einer Verordnung den Fichteneinschlag im Forstwirtschaftsjahr 2021 auf 85 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2013 bis 2017 begrenzt. Die Einschlagsbeschränkung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021. Mit der Aktivierung der Regelung gemäß dem Forstschäden-Ausgleichsgesetzes sind steuerliche Vergünstigungen verbunden.
Die Regelung war eigentlich gedacht, um den Rundholzmarkt zu entlasten. Aufgrund einer sehr hohen Exportnachfrage nach Schnittholz werden jedoch erhebliche Holzmengen in die USA und China verkauft.
Sägewerke produzieren im ersten Quartal eine Rekordmenge an Schnittholz

Die Sägewerke haben im im ersten Quartal 2021 die Rekordmenge von über als 7 Millionen Kubikmeter Schnittholz produziert, ein Plus von 1 Million Kubikmetern im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das teilte der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) mit. Nach Angaben des Verbandes ist die Exportquote in den ersten drei Monaten des Jahres gesunken. Während die Ausfuhren in die USA deutlich stiegen, gingen die Exportmengen nach China erheblich zurück.
DeSH-Präsident Jörn Kimmich kritisierte die gesetzliche Einschlagsbeschränkung für frisches Fichtenholz. Sie verschärfe die Marktsituation seit den letzten Wochen und laufe der steigenden Nachfrage zuwider. „Die Anstrengungen der Industrie, durch Produktionsausweitungen zur Normalisierung des Marktgeschehens beizutragen, werden durch die Einschlagsbeschränkungen konterkariert“, sagte Kimmich.
Holzindustrie lehnt einen "Sägestreik" ab
Die Säge- und Holzindustrie appellierte an die Waldbesitzer, die Lage nicht weiter zu verschärfen, indem Lieferungen zurückgehalten oder Lagerbestände aufgebaut würden. Der Verband reagierte damit auf den „Sägestreik“, zu dem der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates, Georg Schirmbeck, die Waldbesitzer aufgerufen hat. Die Waldbauern wollen somit erreichen, dass die Sägewerke das Rundholz besser bezahlen, da sie für das exportierte Bauholz sehr gute Preise erzielen. Von den hohen Schnittholzpreisen kommt bei den Waldbesitzern bisher wenig an.
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