
Was ist Leseholz und wo darf ich es sammeln?
Unter welchen Bedingungen das Sammeln von Holz erlaubt ist, regeln die Bundesländer in ihren Landeswaldgesetzen oder wie in Bayern auch mit der sogenannten Leseholzverordnung. Gesammelt werden darf das Holz nur, wenn die Erlaubnis der Gemeinde dazu vorliegt. Und diese gibt es in Form eines Sammelscheins. Den Schein kann man beim zuständigen Forstamt oder der Gemeindeverwaltung beantragen. Er ist in der Regel zwischen einem Monat und einem Jahr gültig.
Holzsammelschein besorgen und Sammelregeln beachten

Die Gebühren für einen Holzsammelschein können regional sehr unterschiedlich ausfallen. Meist muss man zwischen 5 und 30 Euro für den Schein zahlen. Dabei hat das Sammeln von Brennholz in den letzten Jahren stark zugenommen. Deshalb steigt auch die Nachfrage nach dem Holzsammelschein.
Einige Gemeinden – haben zwischenzeitlich – auch schon einmal die Ausgabe von Sammelscheinen gestoppt. Der Grund: Die Förster sind mit Kontrolle und Einweisungen nicht mehr hinterhergekommen. Hat man einen Sammelschein bekommen, dann darf in den Gemeindewäldern und den Waldgebieten gesammelt werden, die auf dem Holzsammelschein beschrieben sind. Auf keinen Fall darf an anderen Orten Holz gesammelt werden. Schon gar nicht in anderen Gemeinden oder etwa in Privatwäldern.
Manche Wälder haben außerdem geschützte Gebiete. Diese dürfen ebenfalls nicht betreten werden. In der Zeit von März bis Mai gilt zudem ein Schutz für den Nachwuchs der Wildtiere. Sammeln ist in diesem Zeitraum ebenfalls untersagt. Es kann zudem sein, dass es Beschränkungen hinsichtlich der Transportmittel gibt.
Selbstwerberschein und Sägenführerschein – Förster kontrolliert

Mit der Ausgabe des Holzsammelscheins legt die Gemeinde in der Regel auch die Menge an Holz fest, die gesammelt werden darf. Dabei darf eine bestimmte Holzmenge meist nicht überschritten werden. Außerdem wird auch oft eine Mindestabnahme festgelegt. Generell ist es auch mit dem Holzsammelschein nur gestattet, tagsüber Holz zu sammeln. Und zwar nur Holz, dass am Boden liegt.
Eine wichtige Einschränkung: In den meisten Fällen darf keine Motorsäge benutzt werden. Zum Zerkleinern von kleinen Ästen ist eine Handsäge aber in den meisten Fällen erlaubt. Gesammeltes Holz muss vom Förster abgenommen werden. Vorab vereinbart man mit diesem eine gewisse Abnahmemenge zu einem festen Preis. Die Menge wird im Holzsammelschein notiert und darf bei der Abnahme nicht überschritten werden.
In einigen Bundesländern kann man Brennholz an schon gefällten Bäumen auch selbst absägen. Dafür braucht man aber einen sogenannten Selbstwerberschein, den man ebenfalls beim zuständigen Forstamt beantragen kann. Obendrein benötigt man dann auch einen Motorsägen-Führerschein. Was das gesammelte Holz genau kostet, sagt einem dann der Förster. Der begutachtet und vermisst es. Die Qualität wird bestimmt und es wird ein Preis festgesetzt. Danach kann das Holz mitgenommen werden.
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