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Trotz steigender Holzpreise: Gesetzgeber verschärft Holzknappheit

Schnittholz
am Donnerstag, 29.04.2021 - 11:40 (4 Kommentare)

Die dramatische Knappheit auf dem Holzmarkt mit sehr hohen Preisen könnte sich im zweiten Halbjahr zusätzlich verschärfen. Der Grund: Eine Verordnung schränkt den erlaubten Einschlag von Fichten deutlich ein. Doch das kommt viel zu spät.

Preisentwicklung für Holzwerkstoffe

Der Markt für Bauholz ist in Deutschland leergefegt. Obwohl sich die Preise für Konstruktionsholz in kürzester Zeit mehr als verdoppelt haben, finden Bauunternehmen kaum Ware. Bauprojekte verzögern sich. Für die Wirtschaft wichtige Holzverpackungen und Paletten werden knapp. Der Preisindex der Holzpackmittelbranche (HPE) ist seit Jahresanfang steil in die Höhe geschossen.

Die angespannte Situation könnte sich durch zur Unzeit eingesetzte staatliche Maßnahmen jetzt noch weiter verschärfen. Davor warnt die Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR).

Forstbetriebe werden kein weiteres Holz einschlagen können

Die Ursache ist eine vom Bundesrat im März beschlossene Verordnung. Durch sie wird der Fichteneinschlag im Forstwirtschaftsjahr 2021 auf 85 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2013 bis 2017 begrenzt. Die Einschlagsbeschränkung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021.

Das politische Instrument, eigentlich gedacht zur Beruhigung des Marktes und zur Stabilisierung der Preise nach dem sehr hohen Anfall von Schadholz in den vergangenen Jahren, wird nach Einschätzung der AGR wahrscheinlich in der zweiten Jahreshälfte wirksam. Dann werden viele Forstbetriebe ihre Quote ausgeschöpft haben. Gleichzeitig zur hohen Marktnachfrage käme es dann zu einer künstlichen Verknappung des Rohstoffangebots. Die Folge: die dramatische Lage auf dem Holzproduktmarkt wird weiter verschärft.

Gesetzgeber soll Einschlagsbeschränkung aufheben

Aus Sicht der AGR hat sich die Lage am Holzmarkt nämlich gedreht: In vielen Waldgebieten seien die Schäden der letzten Jahre mittlerweile aufgearbeitet. Die im Wald eingerichteten Zwischenlager leerten sich schnell. Ebenso schnell leeren sich die Vorratslager der verarbeitenden Industrie, die unter Hochdruck versucht, auf die große Nachfrage nach ihren Produkten zu reagieren.

Durch die gesetzliche Einschlagsbeschränkung können die Forstbetriebe den Einschlag von Frischholz aber nur begrenzt steigern.

„2018 oder 2019, als sich die großen Waldschäden abgezeichnet haben, hätte die Einschlagsbeschränkung vielleicht noch etwas gebracht, nun greift der Staat zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt in den Markt ein“, warnt AGR-Präsident Leonhard Nossol. Forstbetriebe könnten trotz hoher Preise bald kein Fichtenholz mehr verkaufen und der Industrie werde die Rohstoffversorgung abgeschnitten. „Noch könnte man gegensteuern und sollte die Einschlagsbeschränkung schnellstmöglich aufheben,“ fordert Nossol.

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