Aktuell werden Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die für viel Verwirrung und Unklarheit rund um das Thema „Heizen“ sorgen. So werden beispielsweise bestehende Maßnahmen der 2. Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und Vorgaben des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vermischt.
Verbraucher sind unsicher, ob Holzheizung verboten werden
Aufgrund der diffusen Berichterstattung denken viele Verbraucher, dass Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen ab dem Jahr 2024 verboten werden. In diesem Zusammenhang weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. darauf hin, dass kein Verbot für den Einbau oder den Betrieb einer Einzelraumfeuerstätte geplant ist. Weder jetzt noch ab Januar 2024.
Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV schreibt vor, dass bis Ende 2024 veraltete Einzelraumfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen - wenn sie den verschärften Anforderungen dieser Verordnung nicht entsprechen.
Neue Holzheizungen reduzieren Emissionen um bis zu 85 Prozent
Aufgrund der Verbrennungstechnik sind die betroffenen Holzfeuerungen technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an den Umweltschutz nicht mehr gerecht. Neue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen reduzieren die Emissionen um bis zu 85 % und den Holzverbrauch um rund ein Drittel im Vergleich zu veralteten Feuerstätten.
Klassischer Holzofen gilt nicht als Heizungsanlage
Im Entwurf des GEG seien keine Verbote oder speziellen Auflage für die Installation einer klassischen Einzelraumfeuerstätte enthalten, erklärt der HKI. Das GEG beziehe sich nach aktuellem Stand nur auf Heizungsanlagen. Wichtig zu wissen: Klassische Einzelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen.
Kein Verbot moderner Holzöfen, wenn sie verschärften Anforderungen entsprechen
Es gibt laut aktuellem Stand ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.
Das neue Heizungsgesetz soll jedoch noch vor der Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat. Die parlamentarische Sommerpause im Bundestag beginnt am 7. Juli - an diesem Datum tagt auch der Bundesrat das letzte Mal. Dann wird die Thematik final besprochen und das Gesetz festgesetzt.
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