Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Das gab die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) heute (22.2.) bekannt.
Ab sofort können wieder Anträge zur energieeffizienten Sanieren gestellt werden. Das gilt sowohl für die Sanierung zum Effizienzhaus als auch für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen. Die Förderbedingungen bleiben unverändert. Eigentümer können ab heute neue Förderanträge bei der KfW stellen.
Für Neubauten gilt weiterhin ein Förderstopp
Für Neubau und Kauf bleibt es dagegen bei dem von Wirtschaftsminister Robert Habeck am 24. Januar abrupt verhängten Förderstopp. Ein neues Förderprogramm dafür ist nach Angaben der Bundesregierung in Planung.
Die KfW rät Bauherren, einen Förderantrag zu stellen, bevor sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können allerdings schon vor einem Förderantrag in Anspruch genommen werden.
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