Neues Vergütungsmodell setzt stärker auf Eigenverbrauch
Folgende Änderungen sind im Einzelnen geplant:
- Die Übergangsregelung für Dachanlagen soll zukünftig so ausgestaltet werden, dass diese ausnahmslos die alte Vergütung erhalten, wenn sie bis zum 31. März 2012 die "kaufmännische Inbetriebnahme" vorweisen können oder der Anlagenbetreiber beim Netzbetreiber vor dem 24. Februar 2012 ein sogenanntes Netzanschlussbegehren vorgelegt hat und die Anlagen bis zum 30. Juni 2012 nach dem neuen "technischen Inbetriebnahmebegriff" in Betrieb genommen wurden. Bei Freiflächenanlagen soll die Übergangsregelung, die die volle Vergütung nach altem Recht beinhaltet, auf Planfeststellungverfahren ausgedehnt werden. Darüber hinaus sollen Anlagen auf Konversionsflächen, die bis zum 30. September 2012 errichtet werden, vom alten EEG-Recht profitieren, wenn der Aufstellungsbeschluss vor dem 1. März 2012 ergangen ist.
- Die geplante Verordnungsermächtigung der Bundesregierung zur kurzfristigen Absenkung der Photovoltaik-Förderung soll durch das Modell des "atmenden Deckels" ersetzt werden. Dieser ermöglicht abhängig vom Zubau eine automatische Anpassung der Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Das Modell soll so ausgestaltet werden, dass ein starker Anreiz besteht, zukünftig im Zubaukorridor zu verbleiben. Die maximale Degression in Höhe von 29 Prozent pro Jahr soll bei einem Zubau von 7500 MW erreicht werden. Sollte der Korridor unterschritten werden und der Zubau zukünftig unterhalb von 1000 MW liegen, soll die Vergütung steigen und die Degressionsschritte ausgesetzt werden. Ansonsten soll die Vergütung ab dem 1. Mai 2012 monatlich um ein Prozent gegenüber der Vergütung des Vormonats sinken.
- Die geplante Verordnungsermächtigung zur Übertragung des Marktintegrationsmodells auf andere Erneuerbare Energien soll ersatzlos gestrichen werden. Das Marktintegrationsmodell soll im Bereich der Photovoltaik- Dachanlagen bis 1 MW begrenzt und insgesamt flexibler ausgestaltet werden, so dass monatlich anteilige Direktvermarktungen möglich sind. Der Eigenverbrauchsanteil soll sich für Anlagen bis 10 kW von 15 auf 20 Prozent erhöhen.
- Bei landwirtschaftlichen Gebäuden soll es insofern eine Erleichterung geben, als dass Anlagen auf neuen Tierställen und auf Nichtwohngebäuden neu ausgesiedelter Höfe weiterhin die Vergütung für Dachanlagen erhalten.
Erfahren Sie mehr zu den Auswirkungen der Solarstromförderung von Jörg Sutter, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie in unserem Podcast aus der ah-Mediathek ...
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